"Zuschlag" von zweieinhalb Jahren: Strafe für Schwarz wurde auf 10 1/2 Jahre erhöht!
- Ansuchen von Eiskunstlauf-Olympiasieger nicht erhört
- Dilettantisches Vorgehen, kein reumütiges Geständnis

"Ich bin 60 Jahre! Lassen sie mich noch ein paar Jahre bei der Familie verbringen", bat Wolfgang Schwarz im Justizpalast um Strafnachsicht. Wegen einer schon im Ansatz gescheiterten Entführung war er im vergangenen August im Wiener Straflandesgericht zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der Berufungssenat leistete dem Ersuchen des Eiskunstlauf-Olympiasiegers von 1968 keine Folge. Im Gegenteil: Die Strafe wurde sogar auf zehneinhalb Jahre erhöht.
Wolfgang Schwarz - erstmals im Jahr 2002 als rechtskräftig abgeurteilter Mädchenhändler ins Kriminal gestolpert, wegen einer Krebserkrankung aber zunächst nicht hafttauglich - hatte in dieser Situation die Idee, aus der Entführung einer Millionärstochter Kapital zu schlagen. Er sah sich im Herbst 2005 nach einem Kidnapper für eine 18-Jährige um, an deren Vater er auf Grund akuter Geldnot sein Haus am Laaer Berg verkauft hatte. Der Mann gilt als drittreichster Rumäne, das Mädchen fiel in der Nachbarschaft durch eine gewisse Spendierfreude und einen noblen Sportwagen auf.
Rumäne zur Entführung angeheuert
Schwarz lernte schließlich über Umwege einen Rumänen kennen, den er am 19. und 21. Oktober 2005 aufforderte, den Teenager zu entführen. Er zeigte dem vermeintlichen Kidnapper das Haus und legte auch einen Geldübergabeort für die in weiterer Folge geplante Erpressung des wohlhabenden Vaters der 18-Jährigen fest.
Polizei verständigt
Der Mann ging allerdings zur Polizei und verständigte sogar den reichen Rumänen, dass in Wien jemand die Entführung seiner Tochter beabsichtige. Schwarz wurde daraufhin festgenommen, wegen versuchter Anstiftung zur erpresserischen Entführung - Strafrahmen: Zehn bis 20 Jahre - angeklagt und in erster Instanz auch in diesem Sinne schuldig gesprochen. Bei der Strafbemessung hatte der einstige Kufen-Star doch einmal Glück: Unter Anwendung des außerordentlichen Milderungsrechts fand das Erstgericht mit acht Jahren das Auslangen.
Berufung
Schwarz legte trotzdem Berufung ein, ihm war das immer noch zu viel. Die Staatsanwaltschaft wiederum sah keinen Platz für die an den Tag gelegte Milde, so dass Oberstaatsanwältin Ilse-Maria Vrabl-Sanda nun eine höhere Strafe verlangte.
"Ihr Gegner ist ds Gesetz"
Schwarz fand das gar nicht okay. Er habe zwei Gegner, bemerkte er im Justizpalast: Die Staatsanwaltschaft und das Nachrichtenmagazin "News", das Schlechtes über ihn schreibe. "Ihr Gegner ist nicht der Staatsanwalt, sondern das Gesetz", erwiderte die Oberstaatsanwältin. "Ihr Gegner sind Sie selbst", warf darauf hin Verteidiger Herbert Eichenseder ein.
Kein Platz für Milderungsrecht
Der Senat gab nach längerer Beratung der Anklagebehörde Recht, dass im gegenständlichen Fall kein Platz für das Milderungsrecht sei. Die Strafe wurde daher um zweieinhalb Jahre erhöht, was Schwarz mit Kopfschütteln kommentierte. In der Begründung führte die Vorsitzende Brigitte Kunst aus, der Ex-Sportler sei zwar durchaus "dilettantisch" vorgegangen, habe die Tat aber während eines Haftaufschubs gesetzt und kein reumütiges Geständnis abgelegt. Außerdem weise er nicht unbedingt eine günstige Zukunftsprognose auf.
(apa/red)
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