Der nächste Verhandlung im Penthouse-Streit wird Schwanda zufolge voraussichtlich im März stattfinden. Einen Antrag auf ein einstweiliges Betretungsverbot hat die BAWAG nicht gestellt. Sehr wohl beantragt hat die Bank jedoch eine Einstweilige Verfügung, wonach Elsners Gattin das Wohnungseigentum nicht im Grundbuch eintragen lassen darf. Das Zivillandesgericht hat dem Antrag stattgegeben. Einen Einspruch gegen die Einstweilige Verfügung hat das Oberlandesgericht (OLG) abgelehnt.
Elsner war bis 2005 nur Mieter des Penthouses samt Schwimmbad, besaß aber eine Kaufoption, die 2005 von seiner Ehegattin gezogen wurde. Ruth Elsner zahlte für die Immobilie in der Wiener Innenstadt 475.000 Euro. In ihrer darauf folgenden Klage berief sich die BAWAG auf einen Steuerbescheid von Mitte 2006, in dem das Finanzamt den wahren Wert der Immobilie damals auf 3,5 Mio. Euro schätzte. Außerdem fehlten laut Bank auch die notwendigen Aufsichtsratsbeschlüsse für den Verkauf.
(apa)