ACHTUNG: Bei einem Autodiebstahl könnte sich Kasko-Versicherung weigern zu zahlen
- OGH fällte kürzlich Urteil zu Gunsten der Versicherung

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Zuerst ist das Auto weg, und dann zahlt die Versicherung nicht: Diesen "doppelten" Ärger ersparen sich Besitzer teurer Fahrzeuge wenn sie im Ausland bewachte Parkplätze oder Garagen benutzen. Denn wer laut Versicherung grob fahrlässig handelt und seinen Luxuswagen an besonders risikoreichen Parkmöglichkeiten abstelle, dem werde der Schaden nicht ersetzt.
In vielen Ländern gibt es besonders berüchtigte Orte, wo immer wieder Fahrzeuge gestohlen werden. "Nimmt ein Autofahrer das hohe Diebstahlrisiko bewusst in Kauf, kann die Kaskoversicherung ihre Leistung verweigern", erklärte eine Juristin des ÖAMTC. Die Expertin nannte dazu allerdings als ein etwas extremes Beispiel eine Österreicherin, deren Mercedes in einer Plattenbausiedlung in Sofia am Rande der Stadt gestohlen wurde. Nachdem der Frau genau dort schon zuvor zwei Fahrzeuge derselben Marke gestohlen worden waren, wollte die Versicherung beim dritten Mal nicht mehr zahlen.
OGH auf Seite der Versicherung
Unterstützung bekam die Versicherung vom Obersten Gerichtshof (OGH), der das Verhalten der Autobesitzerin als grob fahrlässig bezeichnete, da sie offensichtliche Überlegungen nicht angestellt und einfachste Maßnahmen, um einen Schaden zu verhindern, nicht getroffen hatte. Schon in der Vergangenheit hatte sich der OGH mit dem Diebstahl von Luxusfahrzeugen in Italien und in den neuen EU-Beitrittsstaaten beschäftigt. So kann die Versicherungsleistung auch verweigert werden, wenn die Benützung eines bewachten Parkplatzes nicht in Anspruch genommen werde, da es der Lebenserfahrung entspreche, dass in Gebieten wie etwa im Raum Neapel Autodiebstähle an der Tagesordnung stehen.
Besser auf bewachten Parkplätzen parken
Auch wenn sich aus der Rechtsprechung des Höchstgerichts keine generelle Pflicht ergäbe, das Auto im Ausland nur in bewachten Garagen oder Stellplätzen zu parken, empfiehlt der ÖAMTC die jeweils sicherste Möglichkeit zu suchen, um nach einem Diebstahl Schwierigkeiten mit der Versicherung zu vermeiden. (APA/red)
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