Dienstag, 6. Februar 2007

Ausgesprochen verdächtig: BAWAG-Ex-
Chefs besserten Versicherungsschutz auf

  • Anstellungsverträge vor über fünf Jahren geändert
  • Anwalt, Gegenanwalt, Gerichtskosten werden bezahlt

Die einstigen Vorstandsdirektoren der BAWAG änderten vor mehr als fünf Jahren, als der BAWAG-Skandal zu platzen drohte, ihre Anstellungsverträge. Die Ex-Vorstände sicherten sich vor Aufdeckung der Verluste doppelt ab: Sie erweiterten ihre Rechtsschutzversicherungen und lagerten ihre Pensionsversicherungen aus, so dass die Bank darauf nicht zugreifen kann.

"Es ist üblich, dass Unternehmen wie die BAWAG für Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Aufsichtsräte Rechtsschutzversicherungen abschließen", räumte der vor mehr als einem Jahr als Sanierer in die BAWAG geholte Bank-Generaldirektor Nowotny der "Kronen Zeitung" gegenüber ein. "Aber es ist verdächtig und nicht schön, dass der frühere Vorstand 2000/2001 sich mit zwei Maßnahmen abzusichern versucht hat: durch die Ausweitung der Rechtsschutzversicherung und der Auslagerung der Pensionsansprüche."

Der frühere BAWAG-Chef Elsner und seine damaligen Kollegen verankerten in ihren Anstellungsverträgen Rechtsschutzklauseln, schlossen Rechtsschutz- und Vermögenshaftpflichtversicherungen ab. Das bedeutet, es werden ihnen Anwalt, Gegenanwalt, Gutachten und Gerichtskosten bezahlt. So lange, bis ihnen ein Vorsatzdelikt nachgewiesen werden kann.

Für die früheren Vorstandsmitglieder wurden freilich nur bis zu ihrem Ausscheiden im Mai 2006 Prämien durch die Bank bezahlt. "Für Klagen der Ex-Vorstände gegen die BAWAG gibt es keine Rechtsschutzversicherung. Aber gegen den früheren Bankeigentümer ÖGB", wird Nowotny in der "Krone" zitiert. Tatsächlich hat der ÖGB die Ex-Vorstandsdirektoren wie berichtet auf 11 Mio. Euro Schadenersatz geklagt.

(apa/red)

6.2.2007 14:16