Mittwoch, 7. Februar 2007

Zivilverfahren nach Heli-Unglück in Sölden: Opfer werden Schadenszahlungen erhalten

  • Mutter zweier Kinder erhält jährlich 48.000 Euro
  • Innsbrucker Gericht: Gletscherbahnen haftbar

Bei den Zivilverfahren nach dem Hubschrauberunglück von Sölden, bei dem 2005 neun Deutsche getötet worden waren, gibt es ein erstes Urteil. Einer Frau aus Mittenwald in Bayern und ihren beiden Kindern wurde von einem Innsbrucker Gericht eine jährliche Rente von 48.000 Euro zuerkannt. Aufkommen sollen dafür die Ötztaler Gletscherbahnen.

Damit seien die Ötztaler Gletscherbahnen zu einer jährlichen Zahlung bis zu einer Höchstgrenze von 48.000 Euro und insgesamt 800.000 Euro an die Kläger verpflichtet. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Die Ötztaler Gletscherbahnen reagierten "sehr erleichtert".

Wie hoch der Betrag letztendlich ausfalle, sei noch nicht klar, sagte ein Sprecher des Landesgerichtes gegenüber der APA. Die Gletscherbahnen haften nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeugshaftpflichtgesetz (EKHG). Das Gericht entschied, dass die Ötztaler Gletscherbahnen "nicht jede mögliche und zumutbare Sorgfalt" zur Vermeidung des Unfalles bewiesen hätten. Es hätte alles verhindert werden müssen, was zu einer "gefahrenträchtigen Situation" führen könne. Da der Hubschrauber über die in Betrieb befindliche Bahn flog, sei dies nicht der Fall gewesen. Den Gletscherbahnen wurde aber kein Verschulden zur Last gelegt. Dies hätte eine unbeschränkte Haftung zur Folge gehabt.

Andreas Ruetz, Anwalt der Klägerin aus Mittenwald, bezeichnete das Urteil als einen großen Erfolg. Damit habe das Gericht der Darstellung der Gletscherbahnen, dass es sich um ein unabwendbares Ereignis gehandelt habe, nicht recht gegeben. Ruetz kündigte dennoch Berufung gegen die Entscheidung an, da er eine unbeschränkte Haftung für alle zukünftigen Schäden der Hinterbliebenen erreichen wolle. Dazu sei es notwendig nachzuweisen, dass der Unfall verhinderbar gewesen wäre.

Die Ötztaler Gletscherbahnen waren über das Urteil "sehr erleichtert", weil klargestellt worden sei, dass ihre Bediensteten keine Schuld am Unfall treffe. Man werde nun gemeinsam mit der Haftpflichtversicherung das Urteil prüfen. Erste Aufgabe sei es nun, nach dieser Grundsatzentscheidung eine Lösung im Sinne der Angehörigen zu suchen, hieß es in einer Aussendung.

Zu der Tragödie war es am 5. September 2005 im Skigebiet Sölden im Tiroler Ötztal gekommen. Ein Hubschrauber verlor einen etwa 700 Kilo schweren Betonkübel. Dieser riss eine Gondel der "Schwarzen-Schneid-Bahn" in die Tiefe. Aus einer zweiten Kabine wurden durch die Schwingungen des Seils sechs Skifahrer hinausgeschleudert. Für neun Deutsche, darunter sechs Kinder im Alter zwischen zwölf und 14 Jahren, endete das Unglück tödlich. Der Pilot wurde im Strafverfahren im Juni nicht rechtskräftig wegen fahrlässigen Gemeingefährdung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. (apa/red)

7.2.2007 18:12