Montag, 5. Februar 2007

Bleiben Schülerdaten geheim? Schmied
stellt Dokumentationsgesetz auf Prüfstand

  • Noten bleiben nach Erhebung 60 Jahre gespeichert
  • Datenschützer raten zur Verweigerung der Mitwirkung

Unterrichtsministerin Claudia Schmied stellt das von ihrer Vorgängerin Elisabeth Gehrer initiierte Bildungsdokumentationsgesetz auf den Prüfstand. Bis Ende Februar werde eine Projektgruppe eine "universitäre externe Expertise" dazu erstellen, die als Entscheidungsbasis für das weitere Vorgehen dienen soll. Bei der Bildungsstatistik gelte es, zwischen persönlich verständlichem Schutz und notwendigen Reformschritten zu einem innovativem Bildungssystem abzuwägen.

Datenschützer warnen seit Jahren - vor allem am Schulbeginn und am Schulende - vor der Bekanntgabe von Daten für die vom Bildungsministerium seit 2003 durchgeführte Bildungsdokumentation. Eltern wird geraten, die Mitwirkung zu verweigern und keine Daten, insbesondere nicht die Sozialversicherungsnummer, bekannt zu geben.

Im Zuge der Erhebungen wird unter anderem nach Geburtsdatum, Wohnort, Muttersprache, sonderpädagogischem Förderbedarf, Stand der aktuellen Ausbildung, Schulstufe, Semester- oder Klassenbezeichnung, Unterrichtsorganisation, Besuch von bilingualem Unterricht, Nutzung schulischer Nachmittagsangebote, Teilnahme an Ethik- oder Religionsunterricht (nicht aber nach dem Bekenntnis, Anm.) und dem Schulerfolg (Anzahl der Fünfer in Pflichtfächern und der Wiederholungsprüfungen) gefragt. Diese werden dann 60 Jahre lang gespeichert.

Schülern bzw. Eltern, die Informationen nicht bekannt geben, droht eine Verwaltungsstrafe. Im Vorjahr wurde gegen eine Schul-Direktorin wegen der Verweigerung der vollständigen Datenweitergabe ein Strafbescheid erlassen.

Statistik Austria: Keine Daten-Abfrage möglich
"Nicht abfragefähig" sind die Bildungsdokumentationsdaten der Statistik Austria nach Angaben des Direktors der Direktion Bevölkerung, Peter Findl. "Was einmal bei uns landet, verlässt die Statistik Austria nicht mehr, außer als Grafik oder Statistik". Weder Unternehmen noch Behörden könnten die Daten abfragen.

Bestimmte Berechtigungen für Behörden
Bestimmte Abfrageberechtigungen für Behörden gebe es dagegen für die Bildungsdokumentationsdaten des Unterrichtsministeriums, meinte Findl. Diese beträfen aber nur jene Bereiche, die für die Besorgung der jeweiligen gesetzlichen Aufgaben nötig sind - also etwa das für den Familienlastenausgleichsfonds zuständige Gesundheitsministerium bzw. Gerichte in Unterhaltsverfahren für die Information, ob jemand Schüler oder Student und damit anspruchsberechtigt ist oder nicht.

Keine Information über Schulerfolg
Überhaupt keine Informationen erhielten die Behörden dagegen über den Schulerfolg, so Findl. Gleiches gelte natürlich auch für die jeweiligen Schulerhalter, also zum Beispiel die Gemeinden. Außerdem hätten sie nur Zugriff auf die Daten jener Schulen, für die sie zuständig sind. "Schulerfolg" meine außerdem nur die Tatsache, ob der Schüler die Klasse mit Auszeichung, erfolgreich oder nicht erfolgreich abgeschlossen habe. Nicht dokumentiert seien die Noten in den einzelnen Fächern oder die Betragensnote.

Grüne sehen "Big Brother Elemente"
Die Grünen sehen in der "hochgradig reparaturbedürftigen" Bildungsdokumentation dagegen Elemente von "Big Brother". Gehrer sei "von der Idee beseelt gewesen, eine Bildungsbuchhaltung für jeden einzelnen Schüler und jede Schülerin zu erstellen", kritisierte der Grüne Bildungssprecher Dieter Brosz. Nun sei es aber Zeit, "sich von der Idee der an 'big brother' erinnernden gläsernen SchülerInnen zu verabschieden"

Bei der Beschlussfassung des Gesetzes sei der Gedanke im Vordergrund gestanden, möglichst viele Daten zu erfassen und sie miteinander zu verknüpfen, meinte Brosz. Schon damals habe es massive datenschutzrechtliche Bedenken gegeben. "Die Missbrauchsmöglichkeit bei dieser Anhäufung persönlicher Daten liegt auf der Hand. Sie sind für Unternehmen hochinteressant".

(apa/red)

5.2.2007 16:15