Donnerstag, 1. Februar 2007

Wer zahlt eigentlich bei einem Skiunfall?:
Checken, ob die Versicherungen alles deckt

  • Ak rät vor dem Urlaub zur Überprüfung der Leitungen
  • Pistenregeln beachten und nicht vorsätzlich handeln

Wer in den Skiurlaub fährt, sollte auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten, rät die AK. "Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt bei einem Skiunfall lediglich die Kosten der medizinischen Behandlung", sagt AK Konsumentenschüt-zer Thomas Eisenmenger. Darüber hinaus bietet eine klassische Reiseversicherung oder eine private Unfallversicherung entsprechenden Schutz. "Prüfen Sie zuerst, ob Risiken des Skifahrens nicht bereits durch eine bestehende Versicherung oder Kreditkarten abgedeckt sind", rät Eisenmenger.

Klassische Reiseversicherungsprodukte bieten einen umfassenden Schutz für alle Familienmitglieder. Auch die medizinischen Leistungen sind sehr umfangreich.

Karten-Schutz
Kreditkarten bieten einen eingeschränkten Schutz. "Es gibt oft nur einen Versicherungsschutz, wenn die Kreditkarte in den letzten Monaten vor Reiseantritt benutzt oder die Reise damit bezahlt wurde", erklärt Eisenmenger. Einzelne Leistungen gelten nur für den Karteninhaber und nicht für Mitreisende. Lücken müssen daher mit Zusatzversicherungen abgedeckt werden.

ARBÖ und ÖAMTC
Schutzbrief oder Sicherheitspass der Autofahrerclubs bieten ebenfalls nur begrenzten Schutz. So müssen die angebotenen Versicherungssummen für den Fall ambulanter oder stationärer Behandlungen oder bei häufig vorkommenden Urlaubsunterbrechungen eingehend geprüft werden.

Heli-Einsatz
Wer beispielsweise so schlimm stürzt, dass er von der Piste mit einem Hubschrauber abtransportiert werden muss, dem kann das ohne hinlänglichen Versicherungsschutz teuer kommen. Diese Kosten übernimmt eine klassische Reise- genauso wie eine private Unfallversicherung. Bleiben durch den Unfall dauerhafte Schäden zurück oder wird der Verunglückte zumindest teilweise arbeitsunfähig, zahlt nur eine private Unfallversiche-rung eine Rente.

Weitere Verletzte
Wenn jemand etwa eine andere Person beim Wintersport verletzt oder seine Sachen beschädigt, ist er zum Schadenersatz verpflichtet. Damit der Schädiger nicht in den finanziellen Ruin gestürzt wird, braucht er eine Haftpflichtversicherung. Eine Haftpflichtversicherung ist Bestandteil der Haushaltsversicherung, aber auch einer Reiseversicherung oder eigenen Haftpflichtversicherung.

Die Regeln sind wichtig!
Eisenmenger warnt davor, "sich nur auf die Versicherung zu verlassen und Pistenregeln zu brechen." Die Versicherung zahlt nichts, wenn der Unfall oder Schaden vorsätzlich verursacht wurde oder auf Grund einer beeinträchtigten psychischen Leistungsfähigkeit durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente. (apa/red)

1.2.2007 12:54