'Blau-oranges Pack' & 'Idioten': 'Schwarzer Freitag' für BZÖ vor heimischen Gerichten!
- Freispruch für Schneyder vor Straflandesgericht
"Schwarzer Freitag" für das BZÖ, dessen klagfreudige Spitze bekanntlich gern die heimischen Gerichte beschäftigt. Im Wiener Straflandesgericht wurde der Kabarettist Werner Schneyder freigesprochen, der in einem Zeitungsinterview von "blau-orangem Pack" gesprochen hatte. Zeitgleich wurde eine Entscheidung des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) bekannt, wonach sich orange Nationalratsabgeordnete die Bezeichnung "Idioten" gefallen lassen müssen.
BZÖ-Obmann Peter Westenthaler hatte gegen Schneyder Privatanklage wegen Beleidigung und übler Nachrede erhoben, der nach den Nationalratswahlen von der Tageszeitung "Österreich" zu seinen Regierungswünschen gefragt worden war. Schneyders Antwort: "Ich will nur dieses blau-orange Pack nicht!"
Richterin Lucie Heindl-Koenig sprach den Doyen der heimischen Kabarett-Szene frei, obwohl sie den inkriminierten Ausdruck als "drastisch formuliert und per se abwertend" einstufte. Er sei jedoch nicht tatbestandsmäßig, da das Recht auf freie Meinungsäußerung auch scharfe Kritik zulasse, so lange kein Wertungsexzess vorgenommen werde. Dazu sei es im gegenständlichen Fall nicht gekommen.
Zudem müssten gerade Politiker auch heftigere Kritik einstecken können - speziell Westenthaler, von dem "sattsam bekannt" sei, "dass er auch nicht mit g'schmackigen Äußerungen und Sagern spart", wie die Richterin in ihrer Begründung wörtlich feststellte. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, Westenthalers Anwalt Michael Rami meldete dagegen unverzüglich Rechtsmittel an.
"Ich bin nach 40 Jahren als Satiriker zum ersten Mal vor Gericht, was ich einigermaßen amüsant finde", hatte Schneyder zuvor in seiner Einvernahme dargelegt. Dabei habe er vor allem in München "Injurien losgelassen", doch "Politiker mit Format" wären damals ohne Einschaltung der Gerichte "darüber hinweggegangen".
Mit dem Ausdruck "Pack" habe er "meine politische Animosität gegenüber dieser Partei zum Ausdruck bringen wollen, ohne jemanden persönlich zu beleidigen", sagte der Künstler. Er habe die Bezeichnung vom Sprichwort "Pack schlägt sich, Pack verträgt sich" abgeleitet.
Klage gegen "Idioten"-Bezeichnung
Auch der Vorarlberger Schriftsteller Michael Köhlmeier hatte sich mit dem BZÖ auseinander gesetzt. Er war nach der Nationalratswahl neben anderen Künstlern und Kulturschaffenden von der Tageszeitung "Die Presse" um einen Kommentar zum Wahlergebnis gebeten worden. Köhlmeier hielt unter anderem fest: "Am meisten wundert mich, dass das BZÖ wieder ins Parlament kommt. Aber offensichtlich müssen die Idioten auch irgendwie vertreten sein."
Davon fühlte sich Peter Westenthaler gleichermaßen angesprochen wie verunglimpft. Er reichte gegen den Autor eine Klage wegen Beschimpfung ein, die vom Wiener Landesgericht für Strafsachen mangels Vorliegen einer strafbaren Handlung aber gar nicht behandelt wurde. Die Ratskammer stellte das Verfahren gegen den Autor formell ein.
Dagegen beschwerte sich Westenthaler beim OLG, wo er jedoch abblitzte, wie Recherchen der APA ergaben. Der Beschwerde wurde von einem Dreier-Senat (Vorsitz: Ernest Maurer) in nichtöffentlicher Sitzung keine Folge gegeben. Dem durchschnittlichen Leser der "Presse" sei die "rigorose Asyl- und Einwanderungspolitik" des BZÖ ebenso bekannt "wie die Neigung des Spitzenkandidaten dieser Partei, den politischen Gegner des öfter verbal heftig zu kritisieren", ist in der druckfrischen OLG-Entscheidung 17 Bs 11/07b nachzulesen.
Umso mehr müsse sich Westenthaler Köhlmeiers Kritik gefallen lassen, zumal dieser den BZÖ-Obmann "nicht namentlich angeführt, sondern lediglich als Teil des angesprochenen Kollektivs der BZÖ-Politiker" angesprochen habe, so das OLG. (apa)
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