Donnerstag, 1. Februar 2007

Zwei Söhne mit Beil erschlagen: 46-jährige Mutter in pychiatrische Anstalt eingewiesen

  • Frau zum Zeitpunkt der Bluttat nicht zurechnungsfähig
  • Einstimme Entscheidung ist damit rechtskräftig

.Im dritten Anlauf ist jene 46-jährige Grazerin ohne Ausspruch einer Strafe in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden, die am 28. Juli 2005 ihre beiden schlafenden Söhne mit einem drei Kilogramm schweren Spaltbeil erschlagen hatte. Die Geschworenen billigten im Wiener Landesgericht der Frau zu, zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen zu sein, womit sie strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden konnte. Die Entscheidung ist bereits rechtkräftig.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte den Prozess nach Wien delegiert, "nachdem es in Graz zwei Mal schief gelaufen ist", wie nun Richter Peter Liebetreu im Großen Schwurgerichtssaal darlegte. Zentraler Kern des Verfahrens war die Frage, ob die Frau, die seit Jahren an schweren Depressionen gelitten hatte, zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war. In einem psychiatrischen Gutachten war das von Anfang an verneint worden. Dennoch wurde die 46-Jährige im Vorjahr in Graz im ersten Rechtsgang als schuldfähig eingestuft und zu 15 Jahren Haft verurteilt.

Der OGH hob dieses Urteil auf und ordnete eine Neudurchführung an. Als neue Laienrichter im September 2006 in der steirischen Metropole wiederum die Schuldfähigkeit bejahten, wurde deren Wahrspruch wegen Irrtums der Geschworenen ausgesetzt. Auf Betreiben von Verteidiger Marc Oliver Stenitzer musste sich nun ein Wiener Gericht mit dem Fall auseinander setzen, "um zu vermeiden, dass es wieder ein Urteil gibt, das den Gutachten widerspricht", wie Staatsanwältin Astrid Schillinger formulierte.

Vor dem dritten Anlauf war zudem mit der Psychiaterin Sigrun Rossmanith eine neue Sachverständige beigezogen worden. Diese kam in ihrem 96 Seiten starken Gutachten zum selben Schluss wie ihr Vorgänger. Demnach handelte die Uhrmachermeisterin in Folge einer seelisch-geistigen Abartigkeit höheren Grades - einer schweren Depression mit psychotischen Symptomen, verbunden mit einer Persönlichkeitsstörung - in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand, als sie nach 8.00 Uhr zunächst das Zimmer betrat, in dem ihr 14-jähriger Sohn schlief.

Die 46-Jährige hatte zuvor noch ihrem Ehemann das Frühstück zubereitet und sich mit einem Kuss von ihm verabschiedet, als er sich auf den Weg in das Uhrmacher-Geschäft machte, bevor sie aus dem Gartenhäuschen das Beil holte. Mit diesem versetzte sie nun dem 14-Jährigen mehrere wuchtige Schläge auf den Kopf. Danach ging sie in den ersten Stock, wo ihr Ältester schlief. Sie schlug neun Mal auf den 17-Jährigen ein.

"Ich hab' da nix empfunden", gab sie in ihrer dritten Verhandlung kaum hörbar zu Protokoll. Ihre Kinder seien "das Wichtigste in meinem Leben" gewesen. Nachdem sie zur Überzeugung gelangt war, dass diese tatsächlich tot waren, hatte sie das Blut vom Beil gewaschen, dieses zurück in den Schuppen gestellt und sich einen schwarzen Hosenanzug angezogen. Dann fuhr sie mit der Bahn nach Wien, wo sie sich laut ihren Angaben "im Wald verstecken" wollte. Vor dem Krapfenwaldbad wurde sie auf einer Parkbank von Polizisten aufgegriffen und festgenommen.

Den Tötungsentschluss habe sie am Abend zuvor gefasst, um ihre 14 und 17 Jahre alten Söhne zu "erlösen", gab die Steirerin zu Protokoll. Sie habe diesen "die mörderische Zeit, den Leistungsdruck" ersparen wollen.

Die Psychiaterin sprach von einem "Beziehungsdelikt mit Overkill-Charakter". Die Frau habe sich "nur mehr als wertlos und unfähig" angesehen. Zur Tat selbst bemerkte Rossmanith: "Sie hat zwar erkannt, dass das nicht richtig ist, aber sie war nicht in der Lage, danach zu handeln. Es bleibt keine Wahl. Es wird etwas wie automatenhaft ausgeführt. Die Gefühle sind weggespalten. Schuld ist nicht fühlbar. Gefühle sind nicht spürbar. Das Handeln ist nur mehr zweckgerichtet."

(apa)

1.2.2007 15:44