Nichtraucherzonen in Speise-Lokalen: Ab 1. Februar kommen Ministeriums-Kontrollore!
- Überprüfung der Selbstvereinbarung der Restaurants
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Qualmen soll im Bierzelt aber weiter erlaubt sein
Am 1. Februar will das Gesundheitsministerium mit der Überprüfung der Nichtraucherzonen in Speiselokalen starten. Überprüft werden soll, ob die freiwillige Selbstverpflichtung der Gastronomie, 40 Prozent der Sitzplätze in qualmfreien Bereichen bereitzustellen, erfüllt wird, sagte Ministeriumssprecher Jürgen Beilein. Laut Vereinbarung müssten 90 Prozent der Speiselokale ab 75 Quadratmeter Größe diese Zonen seit Jahresbeginn eingerichtet haben. Laut Wirtschaftskammer sind in Österreich 18.831 Betriebe von der Regelung betroffen.
Die Überprüfung soll allerdings auch klären, wie Lokale die Anforderungen der Nichtraucherzonen gelöst haben und inwiefern eine räumliche Trennung zu qualmenden Gästen möglich ist, erläuterte Beilein. Derzeit werden im Ministerium noch die Daten für die Kontrollen erhoben. Die gesamte Evaluierung, deren Ergebnis weitere Entscheidungen beeinflussen soll, dürfte bis Ende März abgeschlossen sein.
Durchgeführt werden die Kontrollen von Beauftragen des Ministeriums sowie den Landessanitätsdirektion, berichtete der Sprecher. Gestartet wird im Februar zunächst in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland. Die restlichen Bundesländer sollen allerdings rasch folgen. Parallel zu den Überprüfungen der Nichtraucherzonen in Lokalen finde eine Kontrolle der Ausschilderungspflicht im öffentlichen Raum statt, erklärte Beilein. Unter die Lupe genommen werden dabei vor allem Kinos und Einkaufszentren.
(apa)

