Mittwoch, 24. Jänner 2007

Erfolgloses Tauziehen um Elsner: Prozess wäre auch ohne Ex-BAWAG-Chef möglich

  • Verfahren gegen Elsner würde dann separat geführt
  • Verhandlung in Abwesenheit allerdings nicht möglich

Das bisher aus Sicht der österreichischen Justiz erfolglose Tauziehen um die Auslieferung des als Hauptangeklagter im BAWAG-Prozess geltenden Ex-BAWAG-Chefs Helmut Elsner von Frankreich nach Österreich muss einer Hauptverhandlung nicht im Wege stehen. Sollte Elsner nämlich weiterhin unter Hinweis auf seine angeblichen Herzprobleme in Frankreich bleiben und damit für die österreichische Justiz nicht greifbar sein, könnte ein BAWAG-Prozess zumindest gegen die übrigen Angeklagten stattfinden.

Der Prozess gegen Elsner selber müsste dann später in einem zweiten Verfahren stattfinden. In Abwesenheit kann nämlich gegen einen Beschuldigten nur dann verhandelt werden, wenn er "nur" eines Vergehens beschuldigt wird, das mit bis zu drei Jahren Haft bedroht ist. Im Fall des ehemaligen BAWAG-Chefs handelt es sich aber um den Verdacht auf Untreue und Betrug - beide gelten als Verbrechen und sind mit einer Freiheitsstrafe von weit über drei Jahren bedroht.

Sollte Elsner weiterhin erfolgreich seine Auslieferung nach Österreich verhindern, dann könnten unter Umständen zwei BAWAG-Verfahren geführt werden: Eines gegen die übrigen Angeklagten, darunter Elsners Nachfolger an der Bank-Spitze, Ex-BAWAG-Chef Johann Zwettler, sein ehemaliger Vorstandskollege Christian Büttner, der frühere BAWAG-Aufsichtsratspräsident und ÖGB-Finanzchef Günter Weninger sowie der Investmentbanker Wolfgang Flöttl. Das zweite Verfahren würde dann später und separat gegen Elsner geführt.

Im Moment stellt sich die Frage für die österreichische Justiz aber - noch - nicht. Derzeit laufen Einsprüche der Angeklagten gegen die Anklage beim Oberlandesgericht (OLG) Wien. Solange dessen Entscheidung nicht gefallen ist, kann noch keine Hauptverhandlung geführt werden. Das OLG Wien ist die einzige und zugleich letzte Instanz für Einsprüche gegen eine Anklageschrift. (apa/red)

24.1.2007 18:39