Sonntag, 28. Jänner 2007

2006 zu viel an Steuerabgaben gezahlt? So bekommen Sie jetzt Ihr Geld wieder zurück!

  • FORMAT mit Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung
  • Fiskus muss in meisten Fällen etwas zurückzahlen

Jetzt haben Arbeiter, Angestellte, Beamte und Pensionisten die Chance, die Steuerschraube zurückzudrehen und sich ein paar zusätzliche steuerfreie Tage im Jahr zu beschaffen: Ab sofort bearbeiten die Finanzämter die Arbeitnehmerveranlagungen für 2006. FORMAT zeigt, wie Sie alle Steuerabsetzposten - von der dienstlich bedingten Handyrechnung über Sonderausgaben wie Versicherungsprämien bis zur Honorarnote vom Zahnarzt und anderen außergewöhnlichen Belastungen - geltend machen.

Selbst wenn keinerlei verwendbare Quittungen vorhanden sind, macht sich die Einreichung des Jahresausgleichs meist bezahlt. So kann man zum Beispiel einen Alleinverdienerstatus nachträglich geltend machen. Auch wer während eines Jahres kein konstantes Monatseinkommen bezogen hat, hat gute Chancen auf eine Gutschrift vom Fiskus.

Veranlagung zahlt sich fast immer aus
Man kann bei einer Veranlagung nur gewinnen. Heinrich Treer, oberster Lohnsteuerexperte des Finanzministeriums: "Bei einem freiwilligen Antrag kann nichts passieren. Sollte sich wider Erwarten doch eine Nachzahlung ergeben, kann der Steuerzahler den Antrag zurückziehen, und der Fall ist erledigt." Die kleine Mühe, das Formular auszufüllen, macht sich fast immer bezahlt. Von 2,5 Millionen Arbeitnehmerveranlagungen endeten 2,2 Millionen mit einer Gutschrift. Insgesamt zahlt der Fiskus 900 Millionen Euro zurück, das ergibt im Schnitt über 400 Euro. Deutlich mehr, so Lohnsteuerexperte Treer, bekommen oft Steuerzahler zurück, die Aus-und Fortbildungs-oder Umschulungskosten geltend machen.

Lohnende Werbungskostenpauschalen
Sehr lohnend sind auch die Werbungskostenpauschalen für einige Arbeitnehmergruppen wie Vertreter, Heimarbeiter, Journalisten, Vereinsfunktionäre und politische Mandatare. Im besten Fall kann man so ohne Belege bis zu 1.821 Euro Steuern rückfordern.

38,3 bis 50 Cent pro Euro Absetzposten retour
Selbst Kleinverdiener, die nur knapp über der Steuergrenze liegen, können durch Absetzposten aller Art viel Geld sparen. So beträgt die Grenzsteuerquote für den letzten verdienten Euro mindestens 38,3 Prozent. Ab einem Jahreseinkommen über 25.000 Euro werden sogar 43,6 Prozent abgezogen. Berechnungsbasis für das steuerliche "Einkommen" ist dabei die Summe der Bruttogehälter minus Sonderzahlungen, Sozialversicherung und anderer Absetzposten. Die extrem hohen Steuersätze für Arbeitnehmer bedeuten umgekehrt, dass jeder Euro Absetzposten mindestens 38,3 Cent Steuergutschrift bewirkt, bei Spitzenverdienern mit Steuersatz 50 Prozent sogar 50 Cent. Wer sich zum Beispiel einen beruflich verwendeten PC-Drucker um 150 Euro angeschafft hat, bekommt bis zu 75 Euro rückerstattet.

Fünf Jahre Frist für Ausgleich
Generell hat man für die Arbeitnehmerveranlagung fünf Jahre Zeit. Man kann deshalb heuer auch noch alle bisher nicht eingereichten Formulare bis zurück ins Jahr 2002 abgeben - und sich so bis zu einem Monat Steuerfreiheit verschaffen.

Wann sich eine Veranlagung lohnt:

> Rechnungen. Im Jahresausgleich gibt es Geld für Werbungskosten und Sonderausgaben zurück.

> Pauschalen. Auch spezielle Werbungskostenpauschalen, Alleinverdienerabsetzbeträge oder Alimentezahlungen sollten deklariert werden.

> Ungleiches Einkommen. In Monaten mit Prämien oder Überstunden werden oft zu viel Steuern abgezogen.

> Keine zwölf Monate. Wer nicht alle Monate gearbeitet hat oder während eines Jahres in Pension ging, hat gute Chancen auf Rückerstattung.

Die ganze Story lesen Sie im FORMAT 4/07!

28.1.2007 22:30