VW-Prozess in Deutschland: Mildes Urteil
für früheren Arbeitsdirektor Peter Hartz
- Von Gericht zu Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt
- Gefängnis durch Geständnis noch abgewendet

Der frühere VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig hat den früheren VW-Personalvorstand wegen Untreue und Begünstigung eines Mitglieds des Betriebsrates zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss Hartz eine Geldstrafe von 576.000 Euro zahlen.
Hartz hatte dem einflussreichen früheren VW-Betriebsratschef Klaus Volkert Sonderzahlungen in Millionenhöhe zugeschanzt und ihn damit "gekauft". Im Juli 2005 war der Arbeitsmarktreformer dann im Zuge der Affäre um Korruption, Lustreisen und Sexpartys auf Firmenkosten zurückgetreten.
Eine Haft hatte Hartz bereits in der vergangenen Woche mit seinem Geständnis abgewendet. Das Urteil war nicht anders erwartet worden. Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten sich bereits vor Prozessbeginn auf einen umstrittenen "Deal" verständigt. Die Anklage hatte dem 65 Jahre alten Hartz Untreue in 44 Fällen und unrechtmäßige Begünstigung von Betriebsräten vorgeworfen.
Der Prozess, der bereits nach zwei Verhandlungstagen beendet wurde, ist allerdings erst der Beginn der juristischen Aufarbeitung des Skandals, der den Wolfsburger Autobauer zutiefst erschüttert hatte. Weitere Prozesse sind zu erwarten.(apa/red)

