2006 brachte "Hackler"-Rekord bei den Frühpensionen: 13.461 gingen in Ruhestand
- Hacklerregelung: Ohne Abschläge in Alterspension
- Im Jahr 2000 gab es lediglich 353 "Hackler"

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Einen "Hackler"-Rekord im Pensionsbereich brachte das Jahr 2006. Insgesamt 13.461 Personen konnten auf Grund der langen Versicherungsdauer von 45 Jahren für Männer und 40 Jahren für Frauen ohne Abschläge in die Frühpension gehen, geht aus den jüngsten Daten der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hervor. Zu Beginn dieser Regelung 2000 hatte es lediglich 353 "Hackler" gegeben.
Bei den Frauen hatten 6.139 die Bedingung von 480 Versicherungsmonaten erfüllt, um ab dem 55. Lebensjahr in die vorzeitige Alterspension gehen zu können, die ja von der schwarz-blauen Regierung de facto abgeschafft wurde- außer eben für "Hackler". Bei den Männern wiederum waren es 7.322, die 540 Versicherungsmonate aufwiesen und damit ab dem 60. Lebensjahr in den Ruhestand treten konnten. Die Hacklerregelung sah ja vor, dass einschließlich 2007 keine Abschläge im Fall der Frühpension gelten, laut Koalitionsabkommen soll diese Begünstigung auch ab 2008 weiter gelten.
Ein höheres Antrittsalter als "Hackler" wird es erst bei den Geburtsjahrgängen ab Juli 1950 bei Männern und Juli 1955 bei Frauen geben. Wer als Mann zwischen Juli 1950 und Dezember 1950 geboren ist, kann die Hacklerpension erst mit 60,5 Jahren in Anspruch nehmen, die 51-er Jahränge können ab dem 61. Lebensjahr diese Frühpensionsform wählen, die 52-er Jahrgänge müssen 62 Jahre sein, die 53-Jahrgänge 63 Jahre alt und die 54-er Jahrgänge 64 Jahre alt. Ab dem Geburtsjahrgang 1955 für Männer wird es laut dieser Regelung dann keine Hackler mehr geben, weil für diese Gruppe auch das Antrittsalter 65 Jahre gilt. Dieselbe Rechnung gilt - fünf Jahre verschoben - für Frauen.
Die neue so genannte Korridorpension bietet ja eine andere Form der Frühpension, allerdings gilt diese Möglichkeit nur für Männer, da der Korridor erst ab 62 Jahren möglich ist. Und der Korridor bedeutet bei einem früheren Pensionsantritt auch eine deutliche Schlechterstellung gegenüber der ehemaligen Frühpensionsregelung. So gibt es - zu den normalen Abschlägen für die Inanspruchnahme einer vorzeitigen Alterspension - zusätzliche Abschläge von 4,2 Prozent pro Jahr, das man vor dem 65. Lebensjahr in den Ruhestand tritt. Die neue rot-schwarze Regierung will diese Korridorabschläge zumindest halbieren.
(apa/red)

