Mittwoch, 24. Jänner 2007

Strafverfahren gegen Walter Mayer ist eingestellt: Amokfahrt ohne Konsequenzen

  • Staatsanwaltschaft erkennt Unzurechnungsfähigkeit
  • BILDER: Mayer löst Razzia aus und flüchtet aus Turin

Für Ex-ÖSV-Trainer Walter Mayer hat das Jahr 2007 mit positiven Nachrichten begonnen. Das Strafverfahren gegen den Salzburger wegen dessen "Amokfahrt" in Kärnten nach den Razzien gegen die österreichischen Langläufer und Biathleten bei den Olympischen Winterspielen in Turin ist von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eingestellt worden. Zudem ist in der Klage Mayers gegen Dick Pound, den Chef der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA), vom Landesgericht für Strafsachen Wien der Prozesstermin für 13. Februar 2007 angesetzt worden.

Diese Fakten teilte Mayers Anwalt Herwig Hasslacher mit und lieferte auch gleich eine Stellungnahme seines Mandanten mit: "Ich bin erleichtert. Ich kann jetzt endlich ruhig schlafen und mich auf die Zukunft konzentrieren", kommentierte Mayer die für ihn erfreuliche Entscheidung der Staatsanwaltschaft.

Grundlage dafür waren zwei psychiatrische Gutachten, in denen Mayer attestiert worden war, dass er sich bei seiner Unfallfahrt am 19. Februar 2006 in Paternion im Bezirk Villach-Land in einem psychischen Ausnahmezustand befunden habe und unzurechnungsfähig gewesen sei. Mayer war in alkoholisiertem Zustand einer Polizeistreife davongefahren und in eine Straßensperre gerast. "Beide Gutachten sind zum selben Schluss gekommen. Strafrechtlich ist die Geschichte für Walter Mayer damit gelaufen", erklärte Gottfried Kranz, der Leiter der Staatsanwaltschaft Klagenfurt.

Mayers Anwalt Hasslacher freut sich, dass betreffend die Privatklage Mayers wegen übler Nachrede gegen den Vorsitzenden der WADA, den Kanadier Pound, nun der erste Termin festgesetzt wurde. Der Kärntner wird Mayer in diesem Verfahren gemeinsam mit dem in Wien ansässigen Anwalt Felix Klement, der Mayer privat kennt, vertreten. "Wir freuen uns darauf und werden um Mayers Rehabilitation kämpfen", erklärte Hasslacher.

Pound droht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
Er will den Ausgang des Strafverfahrens abwarten - Pound droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagsätzen - ehe eine Schadenersatzklage (sei es in Österreich oder in Kanada) eingebracht wird. Mayer hat auch den Belgier Jacques Rogge, den Präsidenten des Internationalen Olympischen Comites (IOC) wegen dessen Äußerung geklagt, für ihn sei Mayer jener Mann, der Doping in Österreich organisiert. In diesem Fall hat das Wiener Landesgericht noch keinen Termin anberaumt.

Anwalt Hasslacher hat erfahren, dass der Grazer Anwalt Lukas Held mit einer Vollmacht von Dick Pound ausgestattet ist. "Wir hoffen, dass das ein Signal ist, dass sich Pound dem Verfahren stellt", meinte Hasslacher. Mayer hatte den Kanadier wegen dessen in einem Interview mit der Tageszeitung "Die Presse" getätigten und in der Folge in anderen Medien wiedergegebenen Aussage geklagt, in Mayers Haus seien Dinge und Instrumente gefunden worden, die für Blutdoping geeignet seien.

Blutdopinggerät nur ein Laktatmessgerät?
Laut Hasslacher war jedoch das von zwei WADA-Kontrolloren im Jänner 2006 im Keller von Mayers Pension in Ramsau am Dachstein aufgefundene Gerät nicht - wie von diesen an WADA und IOC kommuniziert - ein "Blutdopinggerät", sondern "ein simples Laktatmessgerät, wie es für jeden Spitzensportler verwendet wird. Mit aufgedruckter Kennzeichnung, Typenbezeichnung sowie Telefonnummern des Lieferanten". Es wäre somit ein Leichtes gewesen, die Art dieses Gerätes zu verifizieren.

"Man hat damit Walter Mayer verächtlich gemacht, sodass er nie mehr die Möglichkeit hat, irgendwo als Trainer tätig zu werden, weil mit seinem Namen Doping verbunden ist", meinte Hasslacher. Mayers Athleten seien während dessen langjähriger Trainertätigkeit jedoch bei keiner einzigen Dopingkontrolle positiv getestet worden und hätten über Jahre Spitzenleistungen gebracht.

(apa/red)

24.1.2007 14:07