Justiz-Chronologie des Mordfalls Deubler: Von der Tat bis zum Gerichts-Prozess

Gmundner saß acht Jahre schuldlos im Gefängnis

6. Juli 1993: Die Taxilenkerin Claudia Deubler (28) wird bei einem Baggersee in Wals bei Salzburg erschossen, von dem oder den Tätern fehlt zunächst jede Spur.

8. Juli 1993: Der 19-jährige Grundwehrdiener Peter Heidegger wird in Gmunden verhaftet. Ein Wirt will ihn in der Tatnacht im Auto in unmittelbarer Nähe zum Tatort mitgenommen haben. Unter dem Druck der Vernehmung legt Heidegger ein Geständnis ab.

23. Juli 1993: Der Verdächtige widerruft sein Geständnis und bleibt ab jetzt dabei, in der Tatnacht gar nicht in Salzburg, sondern in Gmunden gewesen zu sein.

10. Juni 1994: Peter Heidegger wird wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt.

23. Juni 1994: Der Salzburger Daniel N. (29) behauptet bei der Polizei, dass er Zeuge des Mordes gewesen sei, den sein Freund Tomi S. (30) verübt habe. Doch man glaubt ihm nicht.

18. Jänner 2001: Nach zahlreichen vergeblichen Bemühungen Heideggers und dessen Anwaltes entscheidet ein Dreier-Senat des Landesgerichtes, dass der Fall neu aufgerollt wird.

11. Mai 2001: Heidegger wird nach Leistung einer Kaution in der Höhe von 800.000 Schilling (58.138 Euro) - erbracht aus Spenden - aus der (inzwischen Untersuchungs-)Haft entlassen

17. März 2003: Der neue Prozess im Mordfall Deubler beginnt, angeklagt ist erneut Peter Heidegger.

16. Mai 2003: Heidegger wird wegen erwiesener Unschuld freigesprochen, bereits drei Tage später ist der Freispruch rechtskräftig.

23. März 2004: Die Staatsanwaltschaft Salzburg leitet Voruntersuchungen gegen Tomi S. wegen des Mordes und gegen Daniel N. wegen Raubes ein.

13. April 2004: Die Staatsanwaltschaft Linz nimmt Vorerhebungen gegen sechs Salzburger Gendarmen auf, die im Mordfall Deubler schwere Erhebungsfehler gemacht haben sollen.

19. Mai 2004: Peter Heidegger erhält für die acht Jahre, die er schuldlos in Haft gesessen ist, Schadenersatz in der Höhe von 950.000 Euro zugesprochen.

5. Jänner 2006: Das Verfahren gegen die sechs Gendarmen wird eingestellt, weil der Großteil der Vorwürfe verjährt sei.

9. Mai 2006: Die Staatsanwaltschaft Salzburg erhebt Anklage gegen die beiden Salzburger Tomi S. und Daniel N.

19. Mai 2006: Das Justizministerium fordert von fünf Ex-Ermittlern wegen angeblicher Ermittlungsfehler jeweils 40.000 Euro Schadensersatz nach dem Amtshaftungsgesetz, um einen Teil von Heideggers Haftentschädigung zu regressieren.

29. Mai 2006: Claudia Deublers Vater Helmut fordert in einem Zivilprozess von Tom S. rund 9.000 Euro Schmerzensgeld. Die Verhandlung wird bis zum Ausgang des Strafverfahrens vertagt.

22. August 2006: Salzburgs Polizeigewerkschaft droht im Gegenzug mit einer Anzeige der übergeordnete Behörden - also Staatsanwälte, U-Richter und die Verantwortlichen der Sicherheitsbehörde - wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs

5. September 2006: Das Justizministerium klagt fünf Kriminalbeamte beim Arbeits- und Sozialgericht Salzburg und fordert "100.000 Euro zur ungeteilten Hand".

10. Oktober 2006: Der Prozess gegen die fünf Ex-Ermittler wird auf Frühjahr 2007 vertagt, weil die Finanzprokuratur die Klage noch konkretisieren muss.

20. Dezember 2006: Die Staatsanwaltschaft Salzburg terminisiert den Verhandlungsbeginn gegen Tomi S. und Daniel N. auf 29. Jänner 2007.

(APA/red)