Sonntag, 28. Jänner 2007

Folter auch in Österreich "Kavaliersdelikt": UNO-Beauftragter kritisiert die Rechtslage

  • Nowak: Kein ausdrücklicher Folter-Paragraf im Gesetz
  • Forderung: Jeder Fall muss vor Gericht landen

Der UNO-Sonderberichterstatter zu Folter, Nowak, hat die ungenügende Rechtslage in Österreich zur Bestrafung von Folter kritisiert. Folter werde als "Kavaliersdelikt" gesehen, es gäbe keinen ausdrücklichen Folter-Paragrafen, kritisierte Nowak. Das führe dazu, dass dort wo Folter sogar bewiesen würde, wie im Fall Bakari J., die misshandelnden Beamten nur acht Monate bedingt bekämen.

"Straflosigkeit muss bekämpft, jeder Fall untersucht und vor Gericht gebracht werden", forderte Nowak im "Kurier". Er sprach sich aber auch für eine "Bildungsoffensive" innerhalb der Polizei aus, damit es gar nicht erst zu solchen Fällen kommt. "Die Polizei muss sich als Menschenrechtsorganisation verstehen. Das wäre ein völlig anderes Rollenverständnis." Durch Schulungen könne man viel erreichen.

Seine Reisen und Berichte für den Genfer UNO-Menschenrechtsrat lösten einen "Bewusstseinswandel" bei den betroffenen Regierungen aus, sagte Nowak. So werde etwa in Jordanien immer noch oft gefoltert, doch wolle das Land nicht in die gleiche Kategorie "wie die klassischen Folterstaaten Syrien, der Iran, Ägypten oder Saudi- Arabien" fallen, weil es derzeit den stellvertretenden Vorsitz im UNO -Menschenrechtsrat innehabe. So sei ein Gefängnis, in dem viel gefoltert worden sei, geschlossen worden. Und nachdem er bei einem Besuch in Jordanien selbst Augenzeuge von Folter an einem Gefangenen geworden sei, stünden nun die Folterer vor Gericht.

Er könne aber nur reisen, wenn die Regierungen ihn einlüden und ihn ohne offizielle Aufsicht mit den Gefangenen sprechen ließen. "Das ist nicht immer der Fall. Zum Beispiel war das in Guantanamo, aber auch in Tschetschenien nicht möglich", verwies Nowak auf die Weigerung der russischen und amerikanischen Behörden, ihm entsprechende Garantien zu geben.

(apa/red)

28.1.2007 20:44