Freitag, 26. Jänner 2007

Richterin passierte Patzer mit Folgen: Wird Prozess um zerstückelte Leiche wiederholt?

  • Buddhistischer Laienrichter musste auf Gott schwören
  • Anwalt des Fleischers will Prozess jetzt anfechten

Im gestrigen Prozess gegen jenen Wiener Fleischer, der seine Freundin erwürgt und zerstückelt hat und dafür in erster Instanz zu lebenslanger Haft verurteilt worden ist, ist der vorsitzenden Richterin möglicherweise ein "Patzer mit Folgen" unterlaufen. Bei der Beeidigung der Geschworenen hatte sie einen Laienrichter, der sich ausdrücklich als Buddhist deklarierte, trotz dessen offensichtlichen Widerstands auf Gott schwören lassen.

Der Mann musste geloben, dem Verfahren nach besten Wissen und Gewissen zu folgen, "wie Sie es vor Gott und Ihrem Gewissen verantworten können". "Die Richterin hatte keinerlei Recht, das zu verlangen!", meinte dazu Evi Zoepik, die Vizepräsidentin der Österreichischen Buddhistischen Religionsgesellschaft (ÖRB), im Gespräch mit der APA. Für Christian Pilnacek, auf Strafrechtsfragen spezialisierter leitender Staatsanwalt im Justizministerium, wäre es auch vernünftiger gewesen, den Geschworenen per Handschlag anzugeloben. Der Lapsus habe aber "keinen Einfluss auf das Urteil".

Buddhisten würden "auf keine Teile ihrer Religion" und schon gar nicht auf Gott schwören, führte die ÖRB-Vizepräsidentin aus. Auf Grund des Konkordats dürften Buddhisten hier zu Lande nicht dazu gezwungen werden, von ihren Glaubensregeln abzuweichen. "Wir schwören allenfalls auf die Verfassung", sagte Zoepik.

Tatsächlich hätte es im konkreten Fall eine "elegante" Lösungsmöglichkeit gegeben. Der Paragraf 240 a Absatz 2 Strafprozessordnung (StPO) sieht nämlich vor, Geschworene, die keinem Religionsbekenntnis angehören oder deren Bekenntnis die Eidesleistung untersagt, mit Handschlag und einem schlichten "Ich gelobe!" zu verpflichten.

Dass dies unterblieben war, könnte möglicherweise einen Nichtigkeitsgrund nach sich ziehen, womit die Chancen des Fleischers gut stünden, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) im Rechtsmittelverfahren das Urteil wegen eines Formalfehlers aufhebt und eine Neudurchführung der Verhandlung anordnet. Verteidiger Christian Werner, der inzwischen Rechtsmittel gegen die Höchststrafe angemeldet hat, deutete jedenfalls schon an, er werde diesen Punkt in seiner Berufung mit Sicherheit nicht unerwähnt lassen.

Im Justizministerium glaubt man nicht, dass der OGH das urteil aufheben wird. Zwar wäre es an sich korrekt gewesen, den Buddhisten schlicht anzugeloben, "aber aus meiner Sicht ist das kein Fehler, der die Geschworenenbestellung nichtig machen würde", meinte Pilnacek. Für ihn sei das Vorgehen der Richterin allenfalls disziplinar- oder dienstaufsichtsrechtlich zu prüfen, bemerkte der Legist abschließend.
(APA/red)

26.1.2007 18:01