Uni-Streit mit EU geht weiter: Kommission leitet neues Verfahren gegen Österreich ein!
- Beschränkung für ausländische Studenten Zankapfel
- Im schlimmsten Fall drohen 150.000 Strafe pro Tag
SPÖ schlägt Alarm: Dramatischer Ärztemangel droht

·Wie wirkt sich die Quotenregelung aus?
Wer dabei gewonnen hat und wer eher verloren
·Großzügige Regelung bei Studiengebühren?
Art der freiwilligen Arbeit ist Gusenbauer egal
·Unis: Blasmusik statt Studiengebühren?
SP-Voves schießt weiter scharf gegen Koalition
·Klage, Neuregelung und neues Verfahren
Chronologie der Sorgen mit dem Uni-Zugang
Der Universitätszugang beschert Österreich wieder Post aus Brüssel: Die EU-Kommission hat wie erwartet mit einem Mahnbrief ein neues Verfahren gegen Österreich gestartet - diesmal wegen der Quotenregelung für Medizin-Studenten. Diese sieht vor, dass 75 Prozent der insgesamt 1.500 Anfänger-Studienplätze für Inhaber österreichischer Reifezeugnisse reserviert sind, 20 Prozent für EU-Bürger und fünf Prozent für Nicht-EU-Bürger. Österreich hat nun zwei Monate Zeit, auf das Schreiben zu reagieren. Bereits im Juli 2005 hat die Kommission ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Österreich zum Thema Uni-Zugang gewonnen. Im Falle einer Verurteilung drohen Österreich Strafen in der Höhe von bis zu 150.000 Euro pro Tag.
Die Mediziner-Quote ist die Folge des durch das EuGH-Urteil hervorgerufenen Ansturms deutscher Numerus-Clausus Flüchtlinge auf die österreichischen Medizin-Universitäten in Wien, Innsbruck und Graz. Nach einem seit 1999 laufenden Verfahren hatte der EuGH damals das so genannte "Herkunftslandsprinzip" beim österreichischen Uni-Zugang aufgehoben: Anders als Österreicher, die nur die Matura vorweisen mussten, brauchten Schulabgänger mit Reifeprüfungszeugnissen aus anderen EU-Mitgliedstaaten auch eine Zugangsvoraussetzung zur gewünschten Studienrichtung in ihrem Heimatland. Österreich beschränkte daraufhin die Plätze in acht Studienrichtungen (Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Biologie, Psychologie, Pharmazie sowie Betriebswirtschaftslehre und Publizistik) und erließ ab dem Wintersemester 2006/07 die Quotenregelung für Human- und Zahnmedizin.
Der Sprecher von Bildungskommissar Jan Figel, Frederic Vincent, begründete das Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich und Belgien (das eine ähnliche Regelung hat) mit den Grundprinzipien des EU-Rechts, um die es bei der Freizügigkeit von Personen und dem Verbot der Diskriminierung gehe. Es sei "einfach nicht akzeptabel", dass es 50 Jahre nach Abschluss der römischen Verträge und 20 Jahre nach Start des Studenten-Austauschprogramms Erasmus noch Hürden für andere EU-Studenten an den Unis geben könne. Gleichzeitig fürchtet die Kommission eine "Präzedenzwirkung" solcher Quotenregelungen.
Österreich dürfte es trotzdem vorerst auf ein Verfahren ankommen lassen. Bundeskanzler Alfred Gusenbauer kündigte "klare und manchmal harte Gespräche" mit der EU-Kommission an. Über eine Klage beim EuGH wäre er "nicht sehr froh". Auch Vizekanzler Wilhelm Molterer betonte, dass sich Österreich in dieser Frage "auf die Hinterbeine stellen" werde. Wissenschaftsminister Johannes Hahn (V) wiederum will sich am Freitag mit seiner deutschen Amtskollegin Annette Schavan treffen und hofft auf einen "Modus Vivendi" mit dem deutschen EU-Ratsvorsitz, von dem man dann auch die "Prinzipienwächter" der EU überzeugen könne.
Die Regierung befürchtet bei einem Wegfall der Quote vor allem einen Ansturm deutscher Studienbewerber und dadurch längerfristig einen Ärztemangel in Österreich. Einen solchen konnte sie bisher allerdings vor der EU-Kommission nicht belegen: Zahlen oder Beweise, dass früher oder später bestimmte Fachärzte fehlen könnten, seien von Österreich nicht geliefert worden, hieß es aus der Kommission. (apa/red)
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