13 Jahre nach Tat: Dritter Schwurprozess um Mordfall Deubler in Salzburg begonnen
- Wird Mord an Taxifahrerin nun endlich aufgeklärt?
- Verdächtiger Tomi S. bekannte sich nicht schuldig
Vor einem Geschworenengericht in Salzburg (Vorsitz: Jugendrichterin Bettina Maxones-Kurkowski) wurde damit begonnen, den Mordfall Deubler aus dem Jahr 1993 zum dritten Mal juristisch aufzurollen. Angeklagt sind der 30-jährige Tomi S. wegen Mordes und schweren Raubes sowie der 29-jährige Daniel N. wegen schweren Raubes. Der Medienandrang war zum Prozessauftakt groß.
Bevor Staatsanwältin Herta Krainer die Anklageschrift verlas, richtete sie entschuldigende Worte an die Adresse Peter Heideggers, der 1994 wegen des Mordes an Deubler zu 20 Jahren Haft verurteilt worden war und 2003 wegen erwiesener Unschuld freigesprochen wurde. Er hatte für achteinhalb Jahre Haft 950.000 Euro Schadenersatz erhalten.
Am Abend des 5. Juli 1993 planten die beiden Jugendlichen einen Raub auf ein Taxi, so die Anklage. Gegen 23.00 Uhr sollen sie am Salzburger Hanuschplatz in den Wagen von Claudia Deubler eingestiegen sein. Sie dirigierten Deubler zum Auschneidersee nach Wals. Dort "stieg S. unter Vortäuschung von Bauchschmerzen aus und lehnte sich gegen die Türe. Als Deubler ebenfalls ausgestiegen war, um ihm zu helfen, gab er aus kurzer Entfernung einen gezielten Schuss gegen ihren Hals ab", erklärte die Staatsanwältin. Die Taxilenkerin war sofort tot.
Das Duo sei mit Deublers Brieftasche, in der 3.000 Schilling steckten, zu Fuß geflüchtet. Die Pistole und den Zündschlüssel soll S. in eine angrenzende Wiese geworfen haben, ihre Ausweise - darunter eine Bankkarte der Raiffeisenkasse - in einen Kanaldeckel. Die Bankkarte ist für die Staatsanwaltschaft ein wichtiges Indiz für die Glaubwürdigkeit von N., der davon ein Jahr nach dem Mord der Polizei erzählt hatte. Er konnte "weder aus dem Akt noch aus den Medien wissen, dass Deubler tatsächlich ein Konto bei der Raika hatte".
Die Verteidiger von Tomi S. betonten in ihrer Gegenäußerung, dass ihr Mandant weder am Tatort gewesen sei, noch einen Raub oder Mord begangen habe. Der Angeklagte könne sich nicht mehr erinnern, wo er damals gewesen sei. Es könne durchaus sein, dass N. den Mord alleine begangen habe. Aber auch einen weiteren Verdächtigen brachten sie ins Spiel, den Ex-Freund des Mordopfers, der damals tatsächlich kurz im Visier der Fahnder war, der aber 1995 bereits verstorben ist.
Für den Verteidiger von Daniel N., Rechtsanwalt Heinz Ager, war klar, dass sein Mandant "mit dem Mord nichts zu tun hat. Er wird sich aber im Sinne der Anklage schuldig bekennen - und zwar des schweren Raubes als Beteiligter". Ager machte das Gericht auf N.'s Doppelrolle aufmerksam. "Er ist Angeklagter und zugleich Kronzeuge des Mordes." Und: "Ohne ihn wären vielleicht noch Unschuldige im Gefängnis." Außerdem wies er darauf hin, dass N. "damals fast noch ein Kind gewesen sei.
Da die beiden Beschuldigten zum Tatzeitpunkt noch minderjährig waren, droht S. eine Haftstrafe bis zu 15 Jahren, N. bis zu siebeneinhalb Jahren. Der dritte Prozess beruht wieder nur auf Indizien. DNA-Material liegt nicht vor. Bis Mitte April wird zwei Mal in der Woche verhandelt. Dabei kommen 59 Zeugen und fünf Gutachter zu Wort.
(APA/red)
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