Mittwoch, 17. Jänner 2007

VW-Prozess in Deutschland hat begonnen: Peter Hartz darf auf ein mildes Urteil hoffen

  • Früherer Arbeitsdirektor legt volles Geständnis ab
  • Hartz kann sogar mit Bewährungsstrafe rechnen

In der Korruptions- und Sexaffäre um den ehemaligen VW-Personalchef Peter Hartz, nach dem auch die umstrittene Arbeitsmarktreform in Deutschland beannt wurde, hat sich die Führungskraft durch ein Geständnis eine mögliche Haftstrafe und die Zeugenaussage von involvierten Prostitierten erspart.

Hartz ließ vor dem Landgericht Braunschweig im ersten VW-Verfahren durch seinen Anwalt erklären, er übernehme ausdrücklich die strafrechtliche Verantwortung für rund 2,6 Mio. Euro, mit denen er sich das Wohlwollen von Ex-Betriebsratschef Klaus Volkert erkaufte. Gericht, Verteidigung und Anklage hatten sich zuvor verständigt, dass die Strafe im Falle eines glaubhaften Geständnisses höchstens zwei Jahre betragen und zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Hinzu kommen kann eine Geldstrafe.

"Mein Mandant bereut sein Fehlverhalten und weiß, das er dafür die Verantwortung übernehmen muss", sage Hartz-Anwalt Egon Müller. Ausführlich schilderte der Verteidiger, dass Volkert Mitte der 90er Jahre nachdrücklich eine höhere Bezahlung verlangt hatte. "Ausgelöst auch durch die fordernde Haltung dieses Herren" habe Hartz Volkert in den Folgejahren Sonderboni von knapp zwei Mio. Euro angewiesen, der Geliebten von Volkert rund 400.000 Euro gezahlt und darüber hinaus noch einmal über 200.000 Euro so genannter Vertrauensspesen für Sexreisen, aber auch Schmuck und Maßanzüge gezahlt.

Anweisung Spesen "großzügig zu zahlen"
Ausdrücklich bestätigte der Anwalt den Vorwurf, Hartz habe seinen Mitarbeiter Klaus Joachim Gebauer angewiesen, diese Spesen "großzügig" zu zahlen und nicht kleinlich zu sein. Hartz sei im Firmeninteresse "daran gelegen gewesen, Volkert im Boot zu behalten, ihn nicht trotzig oder böse zu machen". Der Hartz-Verteidiger machte auch deutlich, dass Hartz durchaus klar war, dass er das Geld des Unternehmens pflichtwidrig ausgab. Solche Bedenken aber "schob er leider beiseite".

Hartz machte über seinen Anwalt auch deutlich, dass er in allen konkreten Fällen auf eigene Verantwortung und ohne Beteiligung des damaligen Vorstandschefs und Auslandsösterreicher Ferdinand Piech oder anderer Vorstände bei Europas größtem Automobilkonzern gehandelt habe. Über die Forderungen Volkerts habe er am Rande einer Sitzung auch Piech und Vorstand Jens Neumann berichtet. Man sei sich "schnell einig gewesen, dass Volkert wie ein Top-Manager behandelt werde müsse". Über Einzelheiten oder konkrete Zahlungen sei aber auch später zu keinem Zeitpunkt gesprochen worden.

Im Prozess nicht verhandelt wird der Vorwurf, Hartz habe ebenso wie leitende Betriebsräte auch die Dienste von Prostituierten in Anspruch genommen. Die Staatsanwaltschaft hatte sie wegen der vergleichsweise niedrigen Schadenshöhe nicht angeklagt. Im Gegenzug kam es zum umfassenden Geständnis von Hartz, dass jetzt in die Absprache mündete, nur eine Bewährungsstrafe zu verhängen. Die Geldstrafe soll höchstens 360 Tagessätze betragen. Das Urteil wird bereits für den zweiten Verhandlungstag, den 25. Jänner, erwartet.

Demo: "Lump, Arbeiterverräter"
Am ersten Verhandlungstag empfingen mehrere dutzend Mitglieder von Arbeitsloseninitiativen Hartz vor dem Braunschweiger Gericht. Unter Hinweis auf seine zentrale Rolle bei der Schaffung der Hartz-Gesetze skandierten sie Parolen wie "Lump, Arbeiterverräter" und forderten: "Rein in den Knast". (apa/red)

17.1.2007 15:39