Lösung für Obdachlosigkeits-Problem in Frankreich: "Recht auf Wohnung" kommt!
- Bürger ohne feste Unterkunft können Staat verklagen
In Frankreich sollen Obdachlose künftig nach dem Willen der Regierung ein einklagbares Recht auf eine angemessene Unterkunft haben. Die Politiker stimmten einem entsprechenden Gesetz zu. Die im ganzen Land wegen hoher Mieten und zu weniger Unterkünfte grassierende Wohnungsnot soll so der Vergangenheit angehören.
Der Druck auf die Regierung hatte zuletzt erheblich zugenommen, nachdem das Aktionsbündnis "Kinder Don Quixotes" im vergangenen Monat mitten in Paris regelrechte Zeltlager aufbaute und so öffentlichkeitswirksam auf die Missstände aufmerksam machte. Die Parteien wurden gezwungen, das Thema aufzugreifen und zu einem der Schwerpunkte in dem bevorstehenden Präsidentschaftswahlkampf zu erklären. Sowohl die Kandidatin der Sozialisten, Segolene Royal, als auch ihr Gegner, der konservative Nicolas Sarkozy, haben Lösungsvorschläge präsentiert.
Das Gesetz soll am 1. Dezember 2008 in Kraft treten, wenn es die Zustimmung des Parlaments findet. Wie viele Menschen genau in Frankreich obdachlos sind, ist unklar. Offizielle Daten aus dem Jahr 2001 kommen auf 86.500, Ministerpräsident Dominique de Villepin sprach kürzlich hingegen von lediglich etwa 20.000. Weitere 100.000 würden in Behelfsbehausungen unterkommen müssen, sagte er. Hilfsorganisationen erklärten wiederum, drei Millionen Menschen hätten ernsthafte Wohnungsprobleme: Sie lebten entweder auf der Straße, in heruntergekommenen Hotels, Wohnwagen oder Unterkünften ohne Bad und Heizung.
Viele Kritiker meinen, die jetzt getroffene Maßnahme der Regierung komme viel zu spät. Zudem zeigten sie sich skeptisch, was die Umsetzung angeht. Nach dem neuen Gesetz müssen die Behörden vor Ort Betroffenen innerhalb von drei Monaten zu einem Dach über den Kopf verhelfen. Gelingt dies nicht, können sie auf Schadensersatz verklagt werden.
(apa/red)
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