Ab 60 km/h Geschwindigkeit: Haushalts- & Gebäudeversicherung decken Sturmschäden
- Im Zweifelsfall: Für Autos Kasko empfehlenswert
- Tipp: Sturmschäden so schnell wie möglich melden
Das Orkantief "Kyrill" ist mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 150 km/h auf die Alpennordseite Österreichs getoeffen. Schäden durch Stürme können in Millionenhöhe gehen, warnte die Allianz-Versicherung. Umso wichtiger sei eine ausreichende Haushalts- bzw. Eigenheimversicherung. Darin sind die Folgen eines Sturms ab einer Geschwindigkeit von 60 Stundenkilometern versichert, erklärte Gerhard Bernard, Leiter des Bereichs Schaden in der Allianz.
Gebäudeversicherungen tragen Schäden am einem Objekt selbst: etwa abgedeckte Dächer, abgefallene Schornsteine, auf ein Haus gestürzte Bäume oder eingedrückte Fenster. Auch Satellitenschüsseln und Markisen werden laut Allianz ersetzt. Wird die Wohnungseinrichtung in Mitleidenschaft gezogen, weil beispielsweise der Wind die Scheiben eingedrückt oder das Dach abgedeckt hat, leistet die Haushaltsversicherung Ersatz. Wintergartenverglasungen müssen jedoch extra versichert werden, erklärte Bernhard.
Schleudert ein Sturm Dachziegel oder Äste auf ein parkendes Fahrzeug, zahlt eine Voll- oder Teilkaskoversicherung des Auto-Besitzers, informierte die Allianz. Die Kfz-Haftpflichtversicherung sei nicht ausreichend. Hat ein Autobesitzer keine Kasko, geht er im Zweifelsfall leer aus. "Es sei denn, er kann nachweisen, dass ein anderer für den Schaden verantwortlich ist", ergänzte der Experte. Fallen zum Beispiel bei einem Sturm Dachziegel auf ein darunter geparktes Fahrzeug, kann der Hausbesitzer - wenn er das Dach nicht regelmäßig kontrolliert hat - zur Kasse gebeten werden. Für die Durchsetzung solcher Ansprüche sei eine Rechtsschutzversicherung hilfreich, riet die Allianz.
Kollidiert ein Autofahrer bei einem Überholmanöver wegen einer Sturmböe mit einem anderen Fahrzeug, schützt "je nach Verschulden" die Kfz-Haftpflichtversicherung, erklärte Bernhard. Wer von umherfliegenden Gegenständen getroffen wird, kann bei derartigen Windgeschwindigkeiten vermutlich niemanden dafür verantwortlich machen, meinte er im APA-Gespräch.
Sturmschäden müssen der Versicherung so schnell wie möglich gemeldet werden. Mit notwendigen Reparaturen solle man aber nicht warten, bis der Sachverständige kommt: Diese sollten gleich selbst durchgeführt werden, "um Folgeschäden zu vermeiden", meinte Bernard. Zur Dokumentation empfehle es sich jedoch, zuvor Fotos vom beschädigten Objekt zu machen.
Für den "Ausnahmesturm Kyrill" empfahl der Experte besondere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen: Fenster sollten fest verschlossen, Wälder und Parks wegen der Gefahr umstürzender Bäumen gemieden und Autos nicht unter "einem windschiefen Dach oder einem morschen Baum" geparkt werden, riet Bernhard. (apa)
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