Kostet der Ortstafel-Streit Haider den Job? Amtsenthebungsverfahren scheint möglich
- Aufstellen könnte auf Bundesregierung übergehen
- Kärntner LH fordert geheime Minderheiten-Zählung
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Die Wiener Rechtsanwaltskammer teilt die Rechtsansicht von Justizministerin Maria Berger (S), dass in Sachen Ortstafeln ein Amtsenthebungsverfahren gegen den Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (B) möglich wäre - und widerspricht damit ÖVP-Klubchef Wolfgang Schüssel (V), der ein solches Verfahren für "juristisch nicht möglich" hält. Zunächst müsste allerdings Infrastrukturminister Werner Faymann (S) Haider eine Weisung erteilen, erläuterte Kammer-Präsident Harald Bisanz.
Das Aufstellen zweisprachiger Ortstafeln in einer vom Verfassungsgerichtshof konkretisierten Anzahl sei nichts anderes als die Umsetzung des Staatsvertrages, also einer völkerrechtlichen Verpflichtung. Kommt die Kärntner Landesregierung dieser Verpflichtung nicht nach, gehe die Zuständigkeit auf die Bundesregierung über. Der zuständige Minister Faymann könnte daher Haider eine entsprechende Weisung erteilen.
"Wenn es dieser Bundesregierung mit der Umsetzung einer völkerrechtlichen Verpflichtung ernst ist" müsste Faymann diese Weisung wohl erteilen, merkte Bisanz an. Würde Haider sie nicht befolgen, könnte die Bundesregierung den Landeshauptmann beim VfGH anklagen. "Ein verurteilendes Erkenntnis dieses Gerichtshofes auf Amtsverlust würde der Aussage der Justizministerin, dass letztlich eine Amtsenthebung möglich sei, am längeren Ende Recht geben", stellte Bisanz fest.
Heftig kritisierte er auch die "Sprachunkultur" in Sachen Ortstafeln. Haider setze offenbar den Weg der "inakzeptablen Wortwahl" fort, wenn er Berger als "kommunistische Politkommissarin, die ein Seminar bei Putin besucht" habe, bezeichnet. Derlei persönliche Vorwürfe hätten in der politischen Diskussion eines demokratischen Rechtsstaates keinen Platz, mahnte der Anwälte-Präsident.
Haider fordert Minderheiten-Zählung
Angesichts der Regierungspläne für eine neue Ortstafelregelung hat Haider seine Forderung nach einer geheimen Minderheiten-Zählung erneuert. Unterstützung holte sich Haider bei einer Pressekonferenz in Wien vom früheren SP-Abgeordneten Johannes Gradenegger, der eine diesbezügliche Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingebracht hat. Ein "Drüberfahren" durch die rot-schwarze Regierung werde die Bevölkerung nicht akzeptieren, warnte Haider.
Derzeit ist das Land Kärnten für die Aufstellung von Ortstafeln selbst zuständig und kann die Errichtung weiterer zweisprachiger Ortstafeln somit unterlaufen. Sollte die Regierung diese Zuständigkeit per Verfassungsänderung verändern, "um über uns drüberzufahren", dann droht laut Haider Widerstand der Bevölkerung. Von einem "neuen Ortstafelsturm" wollte er auf Nachfrage zwar nicht sprechen, aber: "Die Bevölkerung wird das nicht akzeptieren und es ist nicht auszuschließen, dass die Bevölkerung sich dagegen zur Wehr setzt" - etwa bei Wahlen oder durch "Manifestationen".
Vor einer neuen Ortstafelregelung fordert Haider jedenfalls eine geheime Minderheiten-Erhebung (einen "Ethnischen Zensus"), um die tatsächliche Größe der slowenischen Volksgruppe festzustellen. Abgefragt werden sollte dabei das Bekenntnis der Bevölkerung zu den einzelnen Volksgruppen. Die bisher als Messlatte herangezogene Volkszählung lasse nämlich keine Rückschlüsse auf die Größe der Volksgruppen zu, weil dort nur nach der "Umgangssprache", nicht aber nach der "Muttersprache" gefragt werde, argumentiert Haider.
Vorgangsweise des VfGH menschenrechtswidrig?
Für Haider ist die diesbezügliche Vorgangsweise des Verfassungsgerichtshofes außerdem menschenrechtswidrig. Der VfGH habe nämlich nicht nur jene Kärntner der slowenischen Minderheit zugerechnet, die bei der Volkszählung "Slowenisch" als Umgangssprache angekreuzt haben, sondern auch jene, die "Slowenisch" und "Deutsch" wählten - ein Verstoß gegen das "Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten", wie Haider meint. Dieses sieht nämlich vor, dass Angehörige von Minderheiten selbst entscheiden dürfen, ob sie als solche behandelt werden möchten oder nicht.
Gradenegger, selbst slowenisch- und deutschsprachig, hat deshalb eine Klage beim EGMR in Straßburg eingebracht und kritisiert die "Zwangszuordnung" der Gemischtsprachigen zur slowenischen Volksgruppe durch die Verfassungsrichter. "Meine Volksgruppenzugehörigkeit wird nicht nebenan am Judenplatz festgestellt, sondern ausschließlich von mir festgelegt", polterte der mittlerweile aus der SPÖ ausgetretene Ex-Politiker lautstark in Richtung VfGH. Denn: "Es gibt so etwas wie ein Recht auf Assimilation."
Ähnlich Haider: "Wenn jemand entschließt, sich zu assimilieren, dann ist das auch sein Recht." Er fordert die Regierung daher auf, keine Ortstafelregelung ohne vorherige Minderheiten-Erhebung zu erlassen. Andernfalls müsste das Paket nach einer etwaigen Verurteilung Österreichs durch den Menschenrechtsgerichtshof wieder aufgeschnürt werden: "Dann hat der Haider den doppelten Triumph und kann die Tafeln wieder abmontieren." Weitere Beschwerden bei EGMR und Volksanwaltschaft sollen folgen.
Allerdings erwartet Gradenegger, der Haider immer wieder mit zustimmenden Zwischenrufen ("richtig", "so ist es") unterbrach, eine mindestens dreijährige Verfahrensdauer am Menschenrechtsgerichtshof. Haider rechnet sich dort freilich bessere Chancen aus als beim VfGH, den er einmal mehr als "politischen Gerichtshof" kritisierte, der sich mit seinem "Fehlurteil" zu den zweisprachigen Ortstafeln 2001 zum "Mittäter des Rechtsbruchs" gemacht habe.
Rechtsexperten widersprechen Haider
Dass die Ortstafel-Urteile des Verfassungsgerichtshofes der Menschenrechtskonvention bzw. dem "Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten" widersprechen, kann weder der Grazer Völkerrechtler Wolfgang Benedek noch der Wiener Verfassungsjurist Theo Öhlinger nachvollziehen.
Völkerrechtler Benedek verweist auf die Möglichkeit, bei der Volkszählung nur "Deutsch" und nicht auch "Slowenisch" anzukreuzen: "Ich sehe nicht, wo der Widerspruch ist, den Haider behauptet - die haben sich bei der Volkszählung frei entscheiden können." Er habe selbst Verwandte in Kärnten, und: "Die würden das nicht ankreuzen, wenn sie sich nicht als Minderheit verstehen. Es ist in Kärnten eher so, dass der Druck relativ groß ist, sich nicht (als Angehöriger der Minderheit, Anm.) zu deklarieren."
Benedek verweist darauf, dass der Artikel 3 ein individuelles Recht sei, das beispielsweise verhindern soll, dass ein Kärntner Slowene, der vor Gericht Deutsch sprechen möchte, dazu gezwungen wird Slowenisch zu sprechen. Eine Verurteilung Österreichs durch den EGMR wegen der Ortstafel-Frage bezeichnet er als "unwahrscheinlich".
Ähnlich der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger: "Wenn jemand bei der Volkszählung seine Doppelsprachigkeit angibt, macht er das freiwillig. Ich sehe darin kein Problem." Außerdem verhindere die Ermittlung der Volksgruppenstärke über die Umgangssprache, dass dabei Druck auf die Betroffenen ausgeübt werde, sich zu einer bestimmten Volksgruppe zu bekennen. "Eine Minderheitenfeststellung ist immer ein sehr heikles Problem, weil eine Minderheit leicht unter Druck gesetzt werden kann", so Öhlinger.
Übrigens findet sich im von Haider zitierten Rahmenübereinkommen auch eine Bestimmung über zweisprachige Ortstafeln - wenn auch eine sehr allgemein gehaltene. In Artikel 11 heißt es unter anderem: "In Gebieten, die traditionell von einer beträchtlichen Zahl von Angehörigen einer nationalen Minderheit bewohnt werden, bemühen sich die Vertragsparteien (...) traditionelle Ortsnamen, Straßennamen und andere für die Öffentlichkeit bestimmte topographische Hinweise auch in der Minderheitensprache anzubringen, wenn dafür ausreichende Nachfrage besteht."
(apa/red)
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