"Anwältin der Opposition": Eva Glawischnig will sich auch für FPÖ und BZÖ einsetzen
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Die stellvertretende Grünen-Chefin Eva Glawischnig will zu einer Art Anwältin der Oppositionsparteien werden. In einer Pressekonferenz verwies sie darauf, einzige Vertreterin im Nationalratspräsidium zu sein, die nicht einer Regierungspartei angehöre. Deshalb wolle sie sich auch für die Anliegen von Freiheitlichen und BZÖ einsetzen. Ein erstes Anliegen Glawischnigs ist die Etablierung eines Minderheitsrechtes auf Untersuchungsausschuss.
Konkret tritt die Grün-Politikerin dafür ein, dass solch ein Gremium immer dann eingesetzt wird, wenn 20 Abgeordnete oder aber eine Fraktion geschlossen dafür stimmen. Damit hätte auch das BZÖ die Möglichkeit, selbstständig U-Ausschüsse einzuleiten. Einzige Einschränkung in den Glawischnig-Plänen: Es sollen nie mehr als zwei U-Ausschüsse gleichzeitig tagen.
Weiters tritt die Dritte Nationalratspräsidentin dafür ein, dass sich die parlamentarische Kultur bei Gesetzesanträgen verändern möge. Abgelehnt werden überfallsartige Initiativanträge oder fertig ausverhandelte Regierungsvorlagen, an denen bei noch so guten Einwänden der Opposition kein Beistrich mehr geändert werde, wie es in alten Zeiten der großen Koalition gewesen sei. Weiters auf der Wunschliste Glawischnigs finden sich ausreichend lange Begutachtungsfristen und entsprechende Anfragebeantwortungen durch die Ministerien.
Dass es zur Durchsetzung dieser Anliegen ein forsches Auftreten der Opposition braucht, liegt für Glawischnig auf der Hand: "Breite Mehrheiten laden zu Missbrauch ein", erinnert sich die Grünen-Vize an die vergangenen großen Koalitionen: "Aus der Vergangenheit haben wir gelernt, wie es nicht sein soll."
Deshalb möchte sich Glawischnig auch mit FPÖ und BZÖ in dieser Sache zusammentun, um gemeinsam für die Minderheitsrechte zu kämpfen. Keinesfalls dürfe am Ende bei der geplanten Geschäftsordnungsreform nach jahrelangen Debatten einfach nichts herauskommen, wie das beim Österreich-Konvent der Fall gewesen sei. Auch dass man es bei Kleinigkeiten belasse, etwa mit einer Änderung des Modus, wonach die Behandlung von Volksbegehren immer mit Ende der Legislaturperiode endet, wäre der Dritten Präsidentin zu wenig.
(apa)
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