Freitag, 12. Jänner 2007

Schlechtes Gewissen? Ex-Konsum-Chef Gerharter zahlt offene Gerichtsgebühren!

  • Anwalt Ainedter: "Das Geld ist am Überweisungsweg"
  • Rückzahlung des BAWAG-"Kredits" ist noch offen

Der frühere Konsum-Generaldirektor Hermann Gerharter hat die aus seinen beiden Strafverfahren resultierenden Gerichtsgebühren von über 580.000 Euro bezahlt, die seit sieben Jahren offen geblieben waren. Das gab sein Anwalt Manfred Ainedter im Gespräch mit der APA bekannt. "Das Geld ist am Überweisungsweg", sagte Ainedter.

Ob Gerharter den nicht unbeträchtlichen Betrag aus eigenem Vermögen, mit Hilfe der Familie oder von dritter Seite aufgebracht hat, wollte der Anwalt nicht beantworten. "Sollte tatsächlich bezahlt worden sein, wird die Summe vermutlich am Montag am Konto eingehen", meinte Christian Gneist, der Sprecher des Straflandesgerichts.

Mittlerweile interessiert sich dem Vernehmen nach bereits das Justizministerium dafür, weshalb Gerharter jahrelang keine neuerliche Zahlungsaufforderung zugestellt wurde, nachdem das Wiener Oberlandesgericht (OLG) seinen Einspruch gegen die Übernahme der Prozess- und Sachverständigenkosten rechtskräftig abgewiesen hatte.

Möglicherweise hat jener Richter, der sich an Stelle der zu diesem Zeitpunkt bereits im Mutterschutz bzw. in Karenz befindlichen Konsum-Richterin Claudia Bandion-Ortner darum kümmern hätte müssen, auf die Verfügung vergessen. Denkbar wäre auch, dass das Schriftstück im umfangreichen Gerharter-Akt sozusagen "untergegangen" ist und von der mit der Abwicklung betrauten Kanzleikraft nicht wahrgenommen wurde.

Gerichtssprecher Gneist kündigte jedenfalls an, man werde dem genau nachgehen. Der Lapsus sei deshalb "besonders ärgerlich", weil sich Richterin Bandion-Ortner "wirklich intensiv um die Kostenfrage gekümmert hat und bemüht war, dass Gerharter auch zahlt", so Gneist.

Unterdessen steht offenbar die Entscheidung unmittelbar bevor, ob Hermann Gerharter - wie zuletzt angedeutet - von sich aus jene 600.000 Euro zurückgeben wird, die er im Jahr 2003 vom seinerzeitigen BAWAG-Chef Helmut Elsner einen Monat vor dessen Pensionierung bar im Plastiksackerl ausgehändigt bekommen haben soll. "Wie da vorgegangen wird, wird die nächste Woche zeigen", kündigte Gerharters Rechtsbeistand Ainedter an.

Gerharter hatte bei der BAWAG im Jahr 2002 um einen Kredit zur Finanzierung der offenen Gerichtskosten angesucht, worauf ihm Elsner, der das über seinen Anwalt Wolfgang Schubert entschieden dementiert, in seinem Büro das Geld übergeben haben soll. Danach soll der Kredit als uneinbringlich ausgewiesen worden sein.

Gegen Gerharter wird von der Staatsanwaltschaft nun wegen Beitragstäterschaft zur Untreue ermittelt. Die nunmehrige BAWAG-Führung hat sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen, auch eine Schadenersatzklage gegen Gerharter steht im Raum.

Im Fall einer Anklageerhebung wäre die freiwillige Rückzahlung als Schadensgutmachung und damit strafmildernd anzusehen. Der frühere Konsum-Boss könnte darauf durchaus angewiesen sein: Auf Untreue stehen bis zu zehn Jahre Haft, bei der Strafbemessung wäre auf Gerharters Verurteilungen Bedacht zu nehmen. (apa)

12.1.2007 19:03