"Auch Bischof kann Minister werden": Darabos-Bestellung ist laut Mayer korrekt
- "Keine besondere Ausbildung oder Qualifikation nötig"
- Scheibner: Verteidigungsminister soll gedient haben!
·Platter übergab Amt an "Freund" Darabos
Ex-Zivildiener bekennt sich zu Neutralität
·Rauch-Kallat übergibt
ihr Amt "auf Raten"
Frauenagenden in die Hände von Bures gelegt
·Neue Regierung
von Fischer angelobt
Hofburg: Gusenbauer als Bundeskanzler vereidigt
·ALLE BILDER: Neue Regierung angelobt
Präsident vereidigt neue Koalition in der Hofburg
·Alle BILDER: Demo der Studenten in Wien
Hunderte gingen gegen Regierung auf die Straße
·Amtsübergabe im Finanzministerium
Molterer und Matznetter geloben Zusammenarbeit
·Ausschreitungen bei Demos gegen Koalition
Teilnehmer attackieren die Polizei. Plus: BILDER!
·SPÖ-Vorstand stimmt Regierungspakt zu
Nur 75 % dafür. Viele Gegenstimmen aus OÖ
·KLICKEN: Das sind die
neuen Minister der VP!
Hahn und Kdolsky dabei. PLUS: Die SP-Favoriten!
Die umstrittene Bestellung des Alt-Zivildieners Darabos zum Verteidigungsminister ist rechtlich gesehen völlig korrekt. "Um Minister zu werden braucht man keine besonderte Qualifikation oder Ausbildung", sagte Verfassungsrechtler Heinz Mayer zur APA. Es gäbe keine Ausschlussgründe, außer einer Sperre nach einer Freiheitsstrafe. Theoretisch könne "auch ein Bischof" Verteidigungsminister werden.
Kritik an der Bestellung von Darabos kam zuletzt vom BZÖ. Ex- Verteidigungsminister Scheibner hatte gemeint, dass ein Verteidigungsminister zumindest den Grundwehrdienst geleistet haben sollte und Darabos in Zukunft Einsatzbefehle geben müsse, "den er mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann". Scheibner hatte Darabos aufgefordert sich zu überlegen, "ob hier eine Unvereinbarkeit besteht oder ob er damals vor der Kommission gelogen hat".
Das Gesetz jedenfalls sieht keine Unvereinbarkeit. Minister könne jeder werden, der auch als Abgeordneter zum Nationalrat gewählt werden kann, erklärte Mayer. Es gebe auch keine Ausschlussgründe, einzig bei einer Verurteilung zu einer Haftstrafe von mehr als einem Jahr gebe es eine Sperrfrist von sechs Monaten nach Vollzug der Strafe. "Dabei spielt es keine Rolle, was man verbrochen hat", sagte Mayer. Allerdings sei nicht alles was rechtlich korrekt ist, auch politisch argumentierbar, so Mayer.
Grundsätzlich könne jedenfalls jeder Minister werden, auch ein Bischof, ein Straßenkehrer oder eine Stripteasetänzerin, so Mayer. Gleiches gelte auch für den Bundeskanzler, einzig beim Präsidenten gebe es Beschränkungen. Das Staatsoberhaupt muss über 35 Jahre alt sein und darf keinem ehemaligen Herrscherhaus, etwa den Habsburgern, angehören.
(apa)
Syrien-Krise18:14
Obama ein Feigling?Wegschauen oder eingreifen? US-Präsident schweigt zum Massaker von Houla
Wahl in Ägypten13:31
Heftige ProtesteDemonstranten am Tahir-Platz. Feuerangriff auf Wahlkampfzentrale von Shafik.
Platter trifft David Alaba15:21
Platter blamiert sichLandeshauptmann mit Aha-Erlebnis bei David Alaba: "Sie können ruhig Deutsch mit mir reden"
