Kein Ende der Streitereien um Tempo 100:
2 Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof
- Erwischte Lenker fühlen sich ungerecht behandelt
- Auch Autofahrerclubs sind gegen die Tempolimits

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·Seit heute gilt in OÖ Tempo 100 auf der A1
Bisher kaum Raser von Polizeistreifen abgemahnt
Tempo 100 und kein Ende in Sicht. Während ARBÖ und ÖAMTC gegen die Geschwindigkeitsbeschränkung auf Österreichs Autobahnen argumentieren, wurden nun auch beim Verfassungsgerichtshof zwei Beschwerden gegen Tempo 100 in Salzburg eingereicht. Die Autofahrerclubs meinen, die Beschränkung würde die Feinstaubbelastung nur minimal beeinflussen (ARBÖ) bzw. würde die Messung durch Weglassen bewohnter Gebiete verfälscht werden (ÖAMTC).
Die Tempo 100-Beschränkungen zur Feinstaubreduktion, die auf mehreren österreichischen Autobahnabschnitten verhängt worden sind, bringen laut ARBÖ nur geringe Reduktionen bei den Emissionen: Dadurch könnten lediglich 3,8 Tonnen Feinstaub eingespart werden, so Geschäftsführer Leo Musil. Der ARBÖ errechnete dies anhand der Einsparungen bei den bisherigen Tempo 100-Strecken.
Ergebnis aus Tirol
Bei seiner Berechnung greift der ARBÖ auf das Ergebnis in Tirol aus dem Jahr 2005 zurück, wo Tempo 100 auf der Autobahnstrecke zwischen Landeck und Imst einen Rückgang der gesamten Feinstaub-Emissionen um sechs Prozent gebracht hatte. Die darauf zurückgeführte Hochrechnung legt zu Grunde, dass das Tempo 100-Limit auf sechs Prozent des Autobahnnetzes für drei Monate lang gilt und auf weiteren sechs Prozent ein halbes Jahr lang gelten soll.
Reduktion um sechs Prozent
Auf Basis von 21,2 Milliarden gefahrenen Pkw-Autobahnkilometern im Jahr und eines durchschnittlichen Partikelausstoßes pro Pkw von 0,06733g/km kommt man auf den genannten Strecken und in der erwähnten Zeit auf eine Feinstaub-Emission von 64 Tonnen, die sich um die genannten sechs Prozentpunkte oder um 3,8 Tonnen reduziert.
Insgesamt 45.146 Tonnen Feinstaub pro Jahr
"Verglichen mit den 45.146 Tonnen Feinstaub, die insgesamt pro Jahr in Österreich produziert werden, ist das nur ein Klacks." Auch verglichen mit den 6.904 Tonnen Feinstaub-Emissionen des Straßenverkehrs brächten die 3,8 Tonnen nur eine Einsparung um 0,5 Promille, gibt Musil zu Bedenken. Er verwies darauf, dass bereits über 152.000 Menschen beim ARBÖ gegen Tempo 100 unterschrieben hätten.
ÖAMTC übt Kritik
Auch der ÖAMTC übte Kritik am Tempo-100-Limit, das auf einem 13 Kilometer langen Abschnitt der Westautobahn (A1) in Oberösterreich gilt. Laut der entsprechenden Verordnung sei das Feinstaub-Sanierungsgebiet nur auf den unmittelbaren Autobahnbereich begrenzt, bewohnte Gebiete würden gar nicht mehr dazuzählen, so ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer in einer Presseaussendung.
Messdaten könnten nicht berücksichtigt sein
Er vermutet, dass Messdaten von außerhalb dieses Gebietes nicht ernsthaft berücksichtigt werden könnten. Genau darin würde aber der Sinn der Maßnahme liegen, betonte Hoffer: "So kommt es zu einer Datenverzerrung." Die Wirksamkeit der Maßnahme müsse aber unter Einbeziehung sämtlicher beeinflussender Rahmenbedingungen nachgewiesen werden, forderte der ÖAMTC-Jurist. Sollte die erwartete signifikante Verbesserung der Luftqualität nicht eintreten, sei die Maßnahme sofort auszusetzen.
Auch SPÖ-Politiker gegen Tempo 100
Kritik kam auch vom oberösterreichischen SPÖ-Klubobmann Karl Frais: Die "Tempo-100-Spielereien" würden zu Lasten von Pendlern und Berufsfahrern gehen, erklärte er in einer Aussendung. Die "einzig vernünftige Lösung" wäre das Zuwarten auf die für Ende 2007 geplante Verkehrsbeeinflussungsanlage. Der oberösterreichische BZÖ-Bündnissprecher Rainer Widmann tritt für eine flexible Geschwindigkeitsfreigabe bis zu 160 km/h - bei entsprechenden Fahrverhältnissen - auf den dreispurigen A1-Abschnitten in Oberösterreich ein.
Tempo 100 vor dem Verfassungsgericht
Unterdessen beschäftigt das umstrittene Thema Tempo 100 auf Autobahnen aus Umweltschutzgründen jetzt auch noch den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Zwei bestrafte Autofahrer haben Beschwerden gegen die Salzburger Verordnung eingebracht, mit der zum Abbau der Feinstaubbelastung für die Tauernautobahn Tempo 100 verfügt wird, erklärte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth auf Anfrage der APA. Erste Entscheidungen werde es vermutlich im Lauf des Sommers geben.
Interessant wird sein, ob der VfGH nur die Beschwerden behandelt oder ein Verordnungsprüfungsverfahren eröffnet. Derzeit läuft das Vorverfahren, es werden Stellungnahmen der Parteien eingeholt.
Regelung unsachlich und gleichheitswidrig
Die beiden Beschwerdeführer - Autolenker, die wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Tauernautobahn Strafen aufgebrummt bekamen - argumentieren, dass die Tempo 100-Regelung unsachlich und gleichheitswidrig sei. Der eine führt an, dass nicht zwischen Pkw, Lkw und Omnibussen unterschieden werde, obwohl deren Feinstaub-Emmissionen unterschiedlich seien. Und der andere beklagt in seiner Beschwerde, dass nicht zwischen Diesel- und Benzinfahrzeugen unterschieden werde. (APA/red)
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