Endloser Ortstafel-Streit in Kärnten: Jörg Haider setzt auf Europäischen Gerichtshof
- Erstes Verfahren wurde bereits zugelassen
- PLUS: Zusatzschilder laut VfGH gesetzeswidrig
·Kein Ende im Streit um Kärntner Ortstafeln
Zusatzschilder sind laut VfGH gesetzeswidrig!
·Ortstafeln: Haider ruft Euro-Gerichte an
Auch Klage gegen VfGH-
Boss Korinek vorbereitet
Der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider setzt in der Frage der zweisprachigen Ortstafeln jetzt auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser werde feststellen, dass nur die Muttersprache und nicht die Umgangssprache für die Zugehörigkeit zur slowenischen Volksgruppe ausschlaggebend sei. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), dass die slowenischen Zusatzschildchen auf den deutschsprachigen Ortstafeln rechtswidrig seien, nimmt Haider zur Kenntnis, teilt aber die Rechtsauffassung nicht.
"Das Erkenntnis wird kundgemacht, zeitgleich wird aber eine neue Verordnung im Sinne der Straßenverkehrsordnung für die Tafeln von Bleiburg und Ebersdorf erlassen", erklärte Haider. Wie diese Verordnung aussehen wird, ließ er allerdings offen. Er wollte auch nicht sagen, ob die kleinen Schildchen mit der slowenischen Ortsbezeichnung wieder entfernt oder bleiben werden. "Die Straßenverkehrsordnung beinhaltet keine Regelung über die Topographie", machte Haider geltend. Andererseits sei es aber auch nicht verboten, Zusatzschilder anzubringen.
Generell agiert man laut Haider derzeit in der Ortstafelfrage im gesetzlosen Raum, da der VfGH ja im Jahre 2001 Teile des Volksgruppengesetzes aufgehoben habe. Daher würde auch eine verbindliche Regelung fehlen, ab welchem Prozentsatz von Angehörigen der slowenischen Volksgruppe zweisprachige Tafeln aufgestellt werden müssen. Der vom VfGH geäußerte Wunsch nach einem Zehn-Prozent-Anteil über einen längeren Zeitraum sei "irrelevant", da der Verfassungsgerichtshof "kein Gesetzgeber ist".
Haider erneuerte gleichzeitig seine Forderung nach Feststellung der Volksgruppenzugehörigkeit in Form einer Volkszählung. Allerdings dürfe hier nicht, wie bisher, die Umgangsprache herangezogen werden. "Es kann nur eine dauerhafte Lösung auf Basis der Muttersprache geben." In diesem Zusammenhang baut er auf den Gerichtshof des Europarates in Straßburg.
Verfahren bereits zugelassen
Der Menschenrechtsgerichtshof hat vor wenigen Tagen in der Causa Kärntner Volksgruppenzugehörigkeit ein Verfahren zugelassen. Beschwerdeführer ist der ehemalige SPÖ-Nationalratsabgeordnete Johannes Gradenegger. Der Villacher sieht es als unzulässig an, automatisch der slowenischen Volksgruppe zugerechnet zu werden, nur weil er bei der letzten Volkszählung sowohl deutsch als auch slowenisch als Umgangsprachen angegeben hatte. Der Landeshauptmann rät deshalb der künftigen Bundesregierung, den Spruch des EuGH abzuwarten, bevor eine gesetzliche Regelung der Ortstafelfrage beschlossen wird, "die dann wieder repariert werden muss". Haider: "Es darf nicht jemand gegen seinen Willen der slowenischen Volksgruppe zugerechnet werden."
Sowohl Haider als auch sein Stellvertreter, Verkehrslandesrat Gerhard Dörfler (B), kündigten an, dass sich jetzt eine Reihe von Südkärntner Bürgern an die Volksanwaltschaft wenden würden, um sich über den "Missbrauch" ihrer Angaben bezüglich Umgangssprache zu beschweren. So gebe es etwa in Bleiburg mit Sicherheit keinen 30-prozentigen Slowenenanteil, wenn man die Muttersprache als Basis heranziehe.
(apa/red)
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