Montag, 18. Dezember 2006

Elsner vor Banken-U-Ausschuss zitiert: Ex- BAWAG-Chef kommt nicht zur Sitzung

  • FPÖ strebt deswegen Ordnungsstrafe gegen Elsner an
  • Kogler zweifelt an Sinnhaftigkeit von Sanktionen

Ex-Banken-Chef Helmut Elsner wird nicht bei der für Dienstag geplanten U-Ausschuss-Sitzung zum Thema BAWAG teilnehmen. Er wurde als Auskunftsperson in den Untersuchungsausschuss des Parlaments geladen. Elsners Anwalt Wolfgang Schubert habe dem Ausschuss die "Ortsabwesenheit" seines Mandanten mitgeteilt, erklärte Vorsitzender Martin Graf (F).

Die FPÖ wolle daher einen Antrag stellen, dass beim zuständigen Bezirksgericht Innere Stadt eine Ordnungsstrafe gegen Elsner beantragt werde. Dabei handle es sich zunächst um eine Geldstrafe, im Stufenbau der möglichen Sanktionen sei später auch ein Antrag auf zwangsweise Vorführung möglich, so Graf.

Der SP-Fraktionsführer Christoph Matznetter trat ebenfalls für einen Antrag beim Bezirksgericht ein. Die VP wolle die Angelegenheit zunächst in einer Fraktionsführerbesprechung erörtern, so VP-Fraktionsführer Günter Stummvoll gegenüber der APA.

Zweifel an Sinnhaftigkeit von Sanktionen
Der Grüne Abgeordnete Werner Kogler will sich einer Sanktion gegen Elsner zwar nicht verschließen, zweifelt aber an der Sinnhaftigkeit einer derartigen Maßnahme. Elsner habe sich schon bei seiner Befragung vor dem Unterausschuss des Rechnungshofausschusses im Juli dieses Jahres mit Hinblick auf das gegen ihn laufende Gerichtsverfahren der Aussage entschlagen, dies sei nun ebenso vor dem Untersuchungsausschuss zu erwarten. Kogler warnte davor, gewisse Instrumente des Ausschusses "inflationär" anzuwenden.

Elsner, der wegen des Verdachts der Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung im Zusammenhang mit verlustreichen Spekulationsgeschäften angeklagt ist, liegt derzeit wegen seiner Herzkrankheit in Südfrankreich im Spital. Er kämpft seit Monaten mit rechtlichen Mitteln gegen seine Auslieferung nach Österreich. Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen den ehemaligen BAWAG-Generaldirektor Haftbefehl erlassen. Es gilt die Unschuldsvermutung. (apa/red)

18.12.2006 18:13