AK veröffentlicht Schwerarbeiterliste: Vom Bauarbeiter bis hin zu Gesundheitsberufen
- 55 Männer-Berufe & 103 Frauen-Tätigkeiten betroffen
- DURCHKLICKEN: Die Liste der betroffenen Berufe

·Schwerarbeiterliste: Die betroffenen Berufe
KLICKEN: Bauarbeiter, Rettungssanitäter & Co.
·KLICKEN: Die Wege in
die Frühpension
Schwerarbeiterregelung, Hacklerregelung & Co.
Obwohl die Schwerarbeiter-Regelung mit 1. Jänner 2007 in Kraft getreten ist, hat das Sozialministerium bisher keine entsprechende Berufsliste öffentlich bekannt gegeben. Nun ist die Arbeiterkammer (AK) mit dem Ergebnis der zuständigen Arbeitsgruppe an die Öffentlichkeit gegangen: In einer Berufsliste sind für Männer 55 und für Frauen 103 Tätigkeiten als Schwerarbeit angeführt, darunter Bau- und Holzarbeiter, Tätigkeiten in der Metall- und Bergbaubranche sowie Gesundheitsberufe. Das Sozialministerium verwies darauf, dass es sich nur um einen Arbeitsbehelf handle.
Die Schwerarbeiterregelung bringt Personen mit besonders belastenden Tätigkeiten die Möglichkeit, schon mit 60 Jahren und begünstigten Abschlägen von 1,8 Prozent jährlich in den Ruhestand zu treten. Voraussetzung dafür sind 45 Versicherungsjahre und dass die Schwerarbeit während zehn der letzten 20 Jahre vor dem Pensionsantritt geleistet wurde. Bisher hielt sich das Interesse an der Schwerarbeitspension in Grenzen, bis vor Kurzem gab es erst 33 konkrete Anträge bei den Pensionsversicherungsanstalten. Für Frauen ist eine Schwerarbeitspension erst 2010 vorgesehen.
Besonders belastende Berufe betroffen
Die in der AK-Liste genannten Berufe gelten als besonders belastend, da sie bei Männern einen Arbeitskalorienverbrauch von 2.000 bzw. bei Frauen von 1.400 überschreiten. Tätigkeiten, die in dem Papier nicht aufscheinen, können trotzdem Schwerarbeit sein und sind daher von den Pensionsversicherungsanstalten entsprechend zu prüfen. Das ist etwa Arbeit bei extremen Temperaturen oder unter chemischen bzw. physikalischen Einflüssen sowie unregelmäßige Nachtarbeit.
Die Pensionsversicherungsanstalten soll anhand der Liste die Pensionsanträge prüfen. Jene Tätigkeiten, bei denen die Gutachten zu keinem eindeutigen Ergebnis geführt haben, werden in der dafür eingerichteten Schwerarbeitskommission beurteilt. Insofern handle es sich bei der Schwerarbeitsliste "um einen vorläufigen Arbeitsbehelf für die Pensionsanstalten", so die AK. Das bedeute, dass prinzipiell jeder einen Antrag auf eine Schwerarbeitspension stellen kann, der dann von der PVA zu prüfen ist. "Das gilt besonders auch für Arbeitnehmer, deren Tätigkeiten sich nicht in der Schwerarbeitsliste findet."
Die AK begrüßte die "positiven Aspekte" der Regelung, kritisierte jedoch, dass es für Frauen bis zum Jahr 2010 nach wie vor keine Schwerarbeitspension gebe und diese im Gegensatz zur Hacklerregelung nicht abschlagsfrei sei, "was ohne Zweifel eine sachlich nicht nachvollziehbare Schlechterstellung von Schwerarbeitern darstellt". Bemängelt wurde weiters, dass Schwerarbeiter, die vor dem 60. Lebensjahr in eine Invaliditätspension gehen, keinerlei Begünstigung erhalten und regelmäßige Nachtarbeit sowie Akkordarbeit von der Schwerarbeitsverordnung ausgeschlossen sind.
Meldepflicht "sehr unbefriedigend geregelt"
Weiters sei die "Meldepflicht" der Dienstgeber darüber, dass Schwerarbeit geleistet wird, "noch sehr unbefriedigend geregelt". Die "Meldepflicht" löse bei einer Meldeverletzung keinerlei Sanktionen aus, darüber hinaus sei nicht vorgesehen, dass Arbeitnehmer eine Bestätigung der Meldung erhalten, so die AK.
(apa/red)
Syrien-Krise18:14
Obama ein Feigling?Wegschauen oder eingreifen? US-Präsident schweigt zum Massaker von Houla
Nachbeben in Italien20:01
Mehrere TodesopferErneut große Schäden und Tote nach schweren Erdstößen in Norditalien

