Geschenke auf Pump: Weihnachtseinkäufe werden immer öfter zu großer Kostenfalle
- Arbeiterkammer warnt vor Kontoüberziehungen
- Bis zu 13,25 Prozent Überziehungszinsen möglich
·Weihnachtsshopping: Kein Umtausch-Recht!
Rückgabe am besten auf Kassenzettel vereinbaren
Der Weihnachtsrummel verführt so manchen Kunden dazu Geschenke auf Pump zu kaufen. Die Arbeiterkammer (AK) rät zur Vorsicht: Kontoüberziehungen können dem Verbraucher teuer zu stehen kommen, nämlich zwischen 9 und 13,25 Prozent exklusive Strafzinsen für die Überschreitung des Kreditrahmens. Auch Teilzahlungsgeschäfte verrechnen saftige Zinssätze. Bei Internetbestellungen sollte das Augenmerk auf versteckte Zusatzkosten fallen.
Vorsicht sei auch bei Angeboten wie "Kaufe jetzt, zahle später" oder "Kauf auf Kredit" angebracht, warnt die AK. "Kaufen auf Pump" komme teurer als ein Konsumkredit, so der AK-Konsumentenschützer Harald Glatz. Die Zinssätze für Teilzahlungsgeschäfte würden zwischen neun und 20 Prozent betragen. Aufpassen sollten Verbraucher auch bei Null-Prozent-Finanzierungen, da der jeweilige Kaufpreis höher als in vergleichbaren Handelsgeschäften liegen könnte.
Bei Belastungen des Girokontos über den vereinbarten Rahmen hinaus für Weihnachtseinkäufe muss der Konsument zusätzlich fünf Prozent Strafzinsen zahlen. Im Vergleich dazu sei ein Kredit günstiger, so die AK. Die Nominalzinsen würden für einen Privatkredit zwischen 4,625 und 7,5 Prozent ausmachen. Die einmalig verrechneten Bearbeitungsgebühren würden zwischen ein und drei Prozent liegen. Außerdem wären bei Konsumkrediten Zinsen und Bearbeitungsgebühren verhandelbar, so die AK.
Bei Shopping per Mausklick sollten die Verbraucher auf die Nebenkosten achten, da oft versteckte Zusatzkosten wie Zoll- und Versandkosten anfallen würden. Rücktrittsrecht würden bei Internetgeschäften, Teleshopping oder Versandhäusern innerhalb von sieben Werktagen gelten.
Bei Kauf im Geschäft könne die Reklamation oder ein etwaiger Umtausch nach Weihnachten nur über den Kassazettel erfolgen, wobei der Umtausch der Ware vereinbart sein müsse. Es gebe kein automatisches bzw. gesetzliches Umtauschrecht, heißt es von Seiten der Kosumentenschützer.
(apa/red)
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