Großzügige Nichtraucherzonen: Raucher müssen in Speiselokalen zusammenrücken
- 75 Quadratmeter Fläche ohne blauen Dunst gefordert
- Bei Verzögerung "schärfere Maßnahmen" vorgesehen

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Raucher müssen im kommenden Jahr zusammenrücken. Schon bis Ende 2006 müssen nämlich im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung 90 Prozent aller Lokale, in denen Speisen konsumiert werden, Nichtraucherzonen eingerichtet haben, die zumindest 40 Prozent der Sitzplätze umfassen. Einschränkung: Sie müssen mindestens 75 Quadratmeter groß sein.
Für den Fall, dass diese freiwillige Selbstverpflichtung nicht funktioniert, hat Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat bereits "schärfere Maßnahmen" angedroht. Damit meinte die Ressortchefin ein generelles Rauchverbot in Speiselokalen, betroffen sein könnten auch Konditoreien und Kaffeehäuser. Pro-Stimmen bezüglich eines generellen Rauchverbots in Lokalen kamen auch schon aus Bundesländern: Die Salzburger Landeshauptfrau Gabi Burgstaller hält eine Debatte darüber für notwendig, der Kärntner Gesundheitslandesrat Wolfgang Schantl (S) machte sich dafür stark und der steirische Landtag beschloss einstimmig eine Petition, mit der man an den Bund zwecks Änderung des Tabakgesetzes herantreten will. (apa)
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