Montag, 1. Jänner 2007

Neue Vorgaben der Union: Verkehrsstrafen sollen ab 2007 EU-weit vollstreckt werden

  • EU-Rahmenvereinbarung mit Tücken ab März in Kraft
  • Achtung: Neue Bestimmung zu Kindersitzen seit 1.1.

Die EU lässt auch in Sachen Verkehrsstrafen die Kassen gemeinsam klingeln. Im März tritt eine Rahmenvereinbarung in Kraft, die es erlaubt, Geldstrafen von 70 Euro aufwärts im Heimatland des Verkehrssünders einzutreiben. Voraussetzung dafür ist zwar, dass die Mitgliedstaaten diese Regelung in nationales Recht umsetzen, was in vielen Fällen noch nicht geschehen ist. Die Tücke für die Autofahrer besteht aber darin, dass das Gesetz rückwirkend angewendet werden kann.

Das bedeutet: Österreicher, die im EU-Ausland beim Schnellfahren, Telefonieren am Steuer und ähnlich "teuren" Vergehen erwischt, aber nicht sofort bestraft werden, können in heimatlichen Gefilden zu Kasse gebeten werden, und zwar auch dann, wenn das entsprechende Gesetz zur EU-weiten Vollstreckung der Strafe zum Zeitpunkt des Vergehens noch gar nicht in Kraft war. Die "Zahlungsaufforderung" trudelt halt später ein - möglicherweise erst dann, wenn man sich an das Vergehen gar nicht mehr erinnert. Wichtig ist in diesem Fall die Verjährungsfrist im jeweiligen Land - in Italien zum Beispiel beträgt sie fünf Jahre.

Strafen im EU-Ausland teilweise viel höher
In Österreich ist das entsprechende Gesetz auch noch nicht fertig, es ist für heimische Autofahrer aber ohnehin weniger von Bedeutung als die entsprechenden Regelungen im EU-Ausland. Und da gilt es zu beachten, dass manche Verkehrssünden weit saftiger bestraft werden können als in Österreich. Beispiel: Telefonieren am Steuer kann in Griechenland bis zu 125 Euro kosten, in Portugal mindestens 150 Euro. In Österreich kommt man mit 25 Euro davon. Die 70-Euro-Grenze für die EU-weite Vollstreckung wurde gewählt, da der Verwaltungsaufwand im Falle geringerer Strafhöhen zu hoch wäre.

Eine am 1. Jänner in Kraft getretene Bestimmung betrifft die Sicherheit von Kindern in Fahrzeugen: Kindersitze müssen mit einem Genehmigungszeichen nach der ECE-Regelung 44-03 oder 44-04 versehen sein. Ältere Exemplare sind nicht mehr erlaubt.

Bonus für Diesel-Autos mit Partikelfilter läuft aus
Wer sich ein neues Diesel-Auto mit Partikelfilter kaufen will, sollte das bis 30. Juni tun. Nur noch bis zu diesem Datum gibt es den Bonus von 300 Euro, die man weniger an Normverbrauchsabgabe (NoVA) zahlen muss. Der Malus von 1,5 Prozent der NoVA-Bemessungsgrundlage, maximal jedoch 300 Euro, bei Kauf eines Diesel-Pkw ohne Partikelfilter läuft hingegen zeitlich unbegrenzt weiter.

Zwei Jahre nach der Einführung von "Biodiesel" kommt mit 1. Oktober auch "Bio-Benzin": Dem Benzin werden dann etwa vier Prozent Ethanol zugemischt. Gleichzeitig wird auch eine Spreizung der Mineralölsteuer bei Benzin eingeführt: 41,2 Prozent für Benzin, das schwefelfrei und mit ausreichendem Bioethanolanteil versehen ist, und 44,5 Prozent für anderes Benzin. (apa/red)

1.1.2007 09:11