Montag, 1. Jänner 2007

Neues in Sachen Rente: Pensionserhöhung und Schwerarbeiterregelung kommen 2007

  • Anhebung um 1,6 Prozent plus Einmalzahlung geplant
  • Aber länger "hackeln" bis zum Ruhestand vorgesehen

Koalitionsverhandlungen machen es möglich: Im Jahr 2007 werden die Pensionen um 1,6 Prozent angehoben, wie es SPÖ und ÖVP gemeinsam beschlossen haben. Und auch die Ausgleichszulagenrichtsätze - im allgemeinen Sprachgebrauch als "Mindestpension" bekannt - erhöhen sich zumindest auf das Niveau der Armutsgrenze, also 726 Euro. "Hackler" müssen ab 2007 länger bis zum Ruhestand "hackeln", ab Jänner tritt dafür die Schwerarbeiterregelung in Kraft.

Die neue Pensionsanpassung von 1,6 Prozent gilt allerdings nur bis zur halben Höchstbeitragsgrundlage (1.920 Euro). Alle darüber liegenden Pensionen werden um einem Fixbetrag von 30 Euro pro Monat erhöht. Hinzu kommen noch gestaffelte Einmalzahlungen, die allerdings für die Berechnung der Pensionen in den Folgejahren nach 2007 irrelevant sind. Bei Pensionen bis 1.380 Euro beträgt diese Zusatzleistung 60 Euro, bis 1.920 Euro liegt sie bei 45 Euro, darüber erhalten Pensionisten 25 Euro. Die Ausgleichszulage für Alleinstehende wird von 690 auf 726 angehoben, jene für Ehepaare von 1.055 auf 1.091 Euro.

Die Schwerarbeiterregelung ermöglicht es, ab 2007 mit 60 und begünstigten Abschlägen von 1,8 Prozent jährlich in Pension zu gehen, wenn 45 Versicherungsjahre vorliegen und während der letzten 20 Jahre vor dem Ruhestand 10 Jahre besonders belastende Tätigkeiten ausgeübt wurden. Für Beamte gibt es eine gewisse Erleichterung, sie benötigen nur 42 Versicherungsjahre, da man erst mit 18 ein öffentliches Dienstverhältnis beginnen kann.

Von 2007 bis 2010 ermöglicht es die Hacklerregelung nur noch, mit 61,5 bzw. 56,5 statt mit 60/55 die Pension in Angriff zu nehmen. Der Steigerungsbetrag wird in vier Schritten auf 1,78 Prozent gesenkt.

Wichtige Werte in der Pensionsversicherung ab 1.1. 2007:

* Ausgleichzulagenrichtsätze:
- für Alleinstehende 726 Euro (bisher 690 Euro)
- für Ehepaare 1.091,14 Euro (bisher 1.055,99 Euro)
- Erhöhung pro Kind: 76,09 Euro (bisher 72,32 Euro)

* Waisenpension bis zum 24. Lebensjahr
- Halbwaisen 267,04 Euro (bisher 253,80 Euro)
- Vollwaisen 400,94 Euro (bisher 381,06 Euro)

* Waisenpension ab dem 24. Lebensjahr
- Halbwaisen 474,51 Euro (bisher 450,98 Euro)
- Vollwaisen 726 Euro (bisher 690 Euro)

* Höchstbeitragsgrundlage:
- ASVG: 3,840 Euro (bisher 3.750)
- BSVG, GSVG: 4.480 Euro (bisher 4.375)

Die Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung beträgt 757,12 Euro (bisher 731,40).

Die Grenze für geringfügige Beschäftigung beträgt im nächsten Jahr im ASVG monatlich 341,16 Euro (bisher 333,16) bzw. täglich 25,59 Euro (bisher 24,849).

(apa)

1.1.2007 09:08