Wahlanfechtung der KPÖ abgelehnt: Nein des VfGH lässt Ergebnis endgültig werden
- Vier-Prozent-Hürde ist damit verfassungskonform
- KPÖ überlegt Aktion zur Änderung des Wahlrechts

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Die KPÖ war mit ihrer Anfechtung der Nationalratswahl erfolglos. Der Verfassungsgerichtshof gab der Beschwerde gegen die Vier-Prozent-Hürde und die Konstruktion der Regionalwahlkreise unter Hinweis auf seine frühere Judikatur nicht statt. Damit ist das Ergebnis der Wahl vom 1. Oktober endgültig.
Die Verfassungsrichter verwiesen in dem Erkenntnis auf Entscheidungen aus den Jahren 1980, 1995 und 1999, in denen bereits festgestellt wurde, dass eine Prozentklausel eine verfassungsrechtlich zulässige Modifizierung des Verhältniswahlrechts darstelle. Bei dieser Auffassung blieb der Gerichtshof.
Zur Anfechtung der Regionalwahlkreis-Konstruktion erinnerten die Verfassungsrichter überdies daran, dass diese verfassungsrechtlich verankert ist, durch die vom Bundesverfassungsgeber - also dem Nationalrat - beschlossene Verfassungsnovelle 1992.
Ausdrücklich wurde darauf hingewiesen, dass der VfGH im Wahlverfahren nur in den Grenzen der - in diesem Fall von der KPÖ - behaupteten Rechtswidrigkeiten prüfen konnte. "Eine darüber hinaus gehende Prüfung der Gesetzmäßigkeit des Wahlverfahrens war dem Verfassungsgerichtshof nicht möglich."
Denn Verfassungsrechtler hatten Beschwerden gegen die Entscheidungen der Bundeswahlbehörde in Sachen FPÖ/BZÖ (zwei Namen des BZÖ, Wahlbehörden-Mitglied für das BZÖ, aber dritter Stimmzettel-Platz für die FPÖ) wesentlich mehr Chancen gegeben als der Beschwerde gegen die Vier-Prozent-Klausel. Die KPÖ hatte sich nach längerem Überlegen aber entschlossen, nur die Mandatshürden verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen.
Mit der VfGH-Entscheidung ist das am 20. Oktober verlautbarte amtliche Endergebnis ein endgültiges. Demnach kam bei einer Wahlbeteiligung von 78,49 Prozent die SPÖ auf 35,34 Prozent, die ÖVP auf 34,33, die Grünen auf 11,05, die FPÖ auf 11,04 und das BZÖ auf 4,11 Prozent. Alle anderen Parteien scheiterten an der Vier-Prozent-Hürde, darunter neben der KPÖ (1,01 Prozent) auch die Liste Dr. Martin mit 2,80 Prozent sowie fünf weitere Listen, die zusammen 0,33 Prozent erreichten.
KPÖ überlegt Kampagne zur Änderung des Wahlrechts
Die KPÖ nimmt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs "zur Kenntnis". Die KPÖ werde sich aber "nicht damit abfinden", erklärte Parteichef Mirko Messner.
Die KPÖ überlege nun eine Kampagne für eine Änderung des Wahlrechts. Messner hofft, durch öffentlichen Druck die Nationalratsparteien beeinflussen zu können. Er verwies darauf, dass in den Koalitionsverhandlungen auch eine Senkung des Wahlalters und die Einführung der Briefwahl diskutiert werde. Deshalb wolle die KPÖ nun auch eine politische Entscheidung des Nationalrates über die Vier-Prozent-Klausel herbeiführen.
(apa/red)
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