Aufenthaltsverbot für Bakary J. bleibt: Aufhebung in zweiter Instanz abgelehnt
- Anwalt will vor den Verfassungsgerichtshof gehen
- Gambier befindet sich noch immer in Behandlung

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Über Bakary J., jenen Gambier, nach dessen schwerer Misshandlung Wiener WEGA-Beamte rechtskräftig verurteilt wurden, schwebt weiterhin ein aufrechtes Aufenthaltsverbot. Die Wiener Sicherheitsdirektion hat laut einer Vorabmeldung der Wochenzeitung "Falter" den Antrag auf Aufhebung in zweiter Instanz abgelehnt. Nun will sein Anwalt, Mag. Wilfried Embacher, vor den Verfassungsgerichtshof gehen.
"Das Aufenthaltsverbot stammt vom August 2005. Der erste negative Entscheid durch die Fremdenpolizei erfolgte am 17. Juni 2006, der zweite der Sicherheitsdirektion stammt vom 10. November. Wir gehen jetzt vor den Verfassungsgerichtshof", sagte der Anwalt. In der zweiten Entscheidung werde zwar erstmals die Misshandlung von Bakary J. in einem Lagerhaus in Wien-Leopoldstadt als "überaus bedauerlich" bezeichnet, die maßgeblichen Umstände hätten sich aber nicht geändert.
Der Anwalt hatte mehrere Befunde über die körperlichen und seelischen Folgen der Misshandlungen vorgelegt. Der Gambier befindet sich weiterhin in Behandlung. Deshalb ist mit einer Abschiebung derzeit nicht zu rechnen.
Vor dem Verfassungsgerichtshof als dritter Instanz wird Embacher unter Berufung auf das Recht auf Privat- und Familienleben laut Artikel 8 der Menschenrechtskonvention argumentieren. Bakary J. lebt in Wien mit Frau und zwei Kindern.
Erst vor kurzem hat die Disziplinarkommission der Wiener Polizei über die vier WEGA-Beamten Geldstrafen verhängt, deren Suspendierung aber aufgehoben. Dieser Entscheid ist nicht rechtskräftig, da sowohl der Disziplinaranwalt als auch die Verteidigung Berufung eingelegt haben. Dieses Verfahren geht in zweiter Instanz an die Disziplinaroberkommission im Bundeskanzleramt.
Dazu erklärte der österreichische UNO-Sonderermittler für Folter, Manfred Nowak, gegenüber dem "Falter": "Die Disziplinarkommission sendet ein völlig falsches Signal an andere Polizeibeamte. Damit wird den Polizisten vermittelt, selbst wenn Folter klar nachgewiesen ist und ihr als Polizisten lügt und verleumdet, hat das kaum Konsequenzen. (...) Dass er Opfer von Folterungen wurde, ist Grund genug, sein Aufenthaltsverbot aufzuheben."
(apa/red)
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