Montag, 18. Dezember 2006

Fast jede 2. Ehe endet vorm Richter: Neues
"RechtsABC" soll bei Scheidungen helfen!

  • Ratgeber bietet Überblick über juristische Begriffe
  • Rauch-Kallat für einen verpflichtenden Ehevertrag

Von Abfertigung bis Zwangsmitteln: Ein neuer Ratgeber des Frauenministeriums beantwortet juristische Fragen zum Thema Scheidung und Trennung. Als Nachschlagewerk soll das "RechtsABC" Frauen und Männern einen Überblick über wichtige Begriffe bieten. Vor allem in der "stillen" Weihnachtszeit werden schon bestehende Konflikte, begleitet von Stress, Ursache für Eskalationen, so Ressortchefin Maria Rauch-Kallat (V). Unterdessen steigen die Scheidungszahlen weiter: Im Vorjahr ging fast jede zweite Ehe auseinander.

Im "RechtsABC" werden wichtige juristische Begriffe rund um Scheidungsverfahren, Erziehung und Unterhalt erklärt. Musterbeispiele mit gerichtlichen Anträgen und Unterhaltsberechnungen sollen Betroffenen helfen. Persönliche Ratschläge bieten die im Nachschlagewerk angeführten bundesweiten Servicestellen.

Fast jede zweite Ehe geschieden
Die Zahl der Scheidungen und Trennungen sei weiter im Steigen, berichtete die Ministerin. Im Vorjahr wurde mit einer Scheidungsrate von 46,4 Prozent eine neue Rekordmarke erreicht. 2004 lag die Rate bei 46,1 Prozent. Die meisten Trennungen gab es mit 63,3 Prozent in Wien. Tirol hatte mit 33,7 Prozent die niedrigste Rate. Im Durchschnitt dauerten die 2005 geschiedenen Ehen 9,2 Jahre, so Rauch-Kallat. Der Großteil der Paare trennte sich im vierten Ehejahr.

Rauch-Kallat für verpflichtenden Ehevertrag
Besonders wichtig seien rechtzeitige Information und Verträge, erklärte Rauch-Kallat. Schon als Familienministerin habe sie sich für einen verpflichtenden Ehevertrag ausgesprochen. Auch mit einer "rosa Brille" sollte man überlegen, dass etwas schief gehen könne, sagte Ratgeber-Autorin und Anwältin Helga Wagner. Man sollte im Vorfeld zumindest festhalten, welche Güter in die Ehe eingebracht werden oder was mit einer gemeinsamen Wohnung geschieht. "Die wenigsten wissen, dass die Ehe ein Vertrag ist", sagte die Juristin. Um dies klar zu machen, solle es beim Standesamt ein Standardformular mit gewissen Mindestvorgaben geben. (apa/red)

18.12.2006 16:35