Mord an Ehefrau: Grazer zu lebenslanger
Haft und Einweisung in Anstalt verurteilt
- Frau mit mehreren Beilschlägen am Kopf getroffen
- Gebürtiger Grazer hatte bereits acht Vorstrafen
Wegen des Mordes an seiner Ehefrau (41) ist ein 50-jähriger gebürtiger Grazer am Landesgericht Korneuburg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden. Der einschlägig Vorbestrafte nahm Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Der Mann hatte sich Stunden nach der brutalen Bluttat am 19. April selbst der Polizei in seiner Heimatstadt gestellt und ein vollinhaltliches Geständnis abgelegt, in dem er die grausamen Details ausführlich schilderte. "Ich bin schuldig, mehr sag' ich dazu nicht", meinte er heute. Und auch der Staatsanwalt ersparte den Geschworenen die Beschreibung des - blutbesudelten - Schlafzimmers in dem Haus in Hauskirchen (Bezirk Gänserndorf), in dem der 50-Jährige seine Frau gefesselt, ihr den Mund verklebt und dann mit einem Beil den Kopf zertrümmert hat.
Vor dem in den Mittagsstunden verübten Verbrechen hatte sich das Paar noch "geliebt": "Um halb acht war die Welt noch in Ordnung", ehe sie "im Chaos" versank, so der 50-Jährige. Im folgenden Gespräch über den Sohn der 41-Jährigen geriet man in Streit: Der Angeklagte war der Meinung, der 15-Jährige solle den gewünschten Mopedführerschein auf Grund massiver Schulprobleme erst in den Ferien machen. Er solle sich nicht einmischen, habe seine Frau zu toben begonnen. Nachdem er ihr ins Gesicht schlug, drohte sie, ihn anzuzeigen. Da sei er ausgerastet: Er fesselte ihre Hände auf den Rücken, fesselte ihre Füße, drehte sie auf den Bauch und klebte ihr auch den Mund zu, um sie am Schreien zu hindern. Er flößte ihr Schlaftabletten ein - sie wimmerte immer noch. Er legte ihr ein Handtuch über den Kopf, ergriff ein - zum Holzhacken neu gekauftes - Beil und schlug auf sie ein. Laut Obduktion zertrümmerten mindestens zehn Schläge die rechte Gesichtshälfte und Schädelknochen.
Laut psychiatrischem Gutachten liegen bei dem Angeklagten eine höhergradige geistige oder seelische Abartigkeit und ein hohes Risiko für ein weiteres Gewaltdelikt vor. Der achtfach Vorbestrafte, der aus erster Ehe drei Kinder hat, war bereits mit 15 Jahren mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. 1984 wurde er in Graz wegen eines schweren Raubüberfalles zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt und in eine Anstalt eingewiesen.
Nach der Entlassung gelang ihm zunächst eine Rückkehr ins Berufsleben, bis Operationen in die Invaliditätspension und zur Trennung führten. Sein späteres Opfer lernte er im September 2005 per Inserat kennen. "Es hat alles gepasst", meinte er zur raschen Eheschließung.
(apa/red)
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