Nach Absprachen im "Lombard-Club": Nur EuGH-Kartell-Strafe für P.S.K. wird reduziert
- Alle anderen Urteile laut Gerichtshof gerechtfertigt
- Geldbuße für P.S.K. auf 3,795 Mio. herabgesetzt
Die Kartell-Strafen der EU-Kommission für acht österreichischen Banken, die im so genannten "Lombard-Club" Absprachen über Zinsen und Gebühren getroffen hatten, waren großteils gerechtfertigt. Zu diesem Urteil kam das Gericht erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Nur die Geldbuße gegen die Postsparkasse (P.S.K.) wird von 7,59 auf 3,795 Millionen Euro herabgesetzt.
Die Banken können gegen die Entscheidung innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung noch beim EuGH Berufung einlegen. Die EU- Kommission hatte 2002 Bußgelder in der Höhe von insgesamt 124,26 Mio. Euro gegen die acht Banken verhängt.
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