Donnerstag, 14. Dezember 2006

Stadler wegen übler Nachrede ausgeliefert: Aussagen zur Atomic-Pleite haben Nachspiel

  • Kein Immunitätsschutz bei Auftritt als Volksanwalt
  • FP-Mandatar stimmte "begeistert" für Auslieferung
    PLUS: FPÖ will eine Reform der Bundeswahlbehörde

Den ungewöhnlichen Fall der Auslieferung eines Abgeordneten an die Justiz hat es im Nationalrat gegeben. Aufgehoben wurde die Immunität des FP-Abgeordneten Ewald Stadler im Zusammenhang mit der zum Politikum gewordenen Atomic-Pleite. Stadler droht nun ein Verfahren wegen übler Nachrede. Wegen diesem Delikt werden durch die parlamentarische Immunität geschützte Abgeordnete normalerweise nicht ausgeliefert, Stadler war zum "Tatzeitpunkt" allerdings Volksanwalt und daher nicht immun.

Hintergrund der Causa: Stadler hatte dem Atomic-Masseverwalter und dem zuständigen Konkursrichter in der Sendung "Volksanwalt" vorgeworfen, Atomic ohne Not zerstört und unter dem Preis verkauft zu haben. Diese strengten ein Verfahren wegen übler Nachrede an. Da Stadler mittlerweile in den Nationalrat eingezogen ist, musste für dieses Verfahren nun dessen parlamentarische Immunität aufgehoben werden.

Diese Auslieferung ist nun erfolgt, weil Stadler in seiner Volksanwalts-Zeit nicht im Parlament saß und "ratione temporis" (also aus zeitlichen Gründen) kein Zusammenhang zwischen seinen Aussagen und seiner Abgeordneten-Tätigkeit besteht.

Stadler selbst begrüßte seine Auslieferung und bekräftige die Vorwürfe an Konkursrichter und Masseverwalter. Die BAWAG, de-facto Alleineigentümer von Atomic, habe nach dem Konkurs des Skiherstellers eine Quote von 94 Prozent erzielt. "Nennen Sie mir einen Konkursfall in diesem Lande, wo man eine 94 prozentige Befriedigungsquote erreicht hat", sagte Stadler und kritisierte die "mutwillige Zerstörung eines Flaggschiffs der österreichischen Ski-Industrie".

Das Verfahren wegen übler Nachrede werde ihm nun die Gelegenheit geben, öffentlich aus dem an sich geheimen Prüfbericht der Volksanwaltschaft zur Atomic-Pleite zu zitieren, weil dieser nun ja Gegenstand eines öffentlichen Prozesses sei. "Ich möchte mich bei diesen beiden Privatanklägern ausdrücklich und herzlich für diese Privatanklage bedanken", sagte Stadler und stimmte "mit Begeisterung", wie er meinte, für seine einstimmig angenommene Auslieferung. Ein Auslieferungsbegehren gegen den Grünen Werner Kogler wurde abgelehnt.

FPÖ will Reform der Bundeswahlbehörde
Die FPÖ hat im Nationalrat (in erster Lesung) eine Reform der Bundeswahlbehörde beantragt. Hintergrund ist der Wirbel vor der letzten Nationalratswahl, als das BZÖ (erfolgreich) den blauen Platz in der Bundeswahlbehörde beanspruchte und (erfolglos) auch den Platz der FPÖ am Stimmzettel übernehmen wollte. SPÖ, Grüne und BZÖ signalisierten Gesprächsbereitschaft, die ÖVP junktimiert das Thema mit der von ihr geforderten Briefwahl und will nur über eine Paketlösung verhandlen.

(apa/red)

14.12.2006 15:24