Wirbel um Haubner-Erlass: Vorschlag zur Gesetzesänderung wurde Parteien zugespielt
- Auch Nachzahlung für bisher Betroffene vorgesehen
- Ausländer sollen künftig rascher Leistungen beziehen
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Das Ende für den "Haubner-Erlass" ist da. Der geschäftsführende VP-Klubchef Wilhelm Molterer hat den anderen Parlamentsklubs den der APA vorliegenden Vorschlag für eine Gesetzesänderung übermittelt, mit dem die Diskriminierung ausländischer Kinder beim Bezug von Familienleistungen beendet wird. Die Regelung gilt auch rückwirkend, bereits negativ Betroffene erhalten also Kindergeld oder Familienbeihilfe nachträglich. Eine Zustimmung zumindest der SPÖ gilt nur noch als Formsache.
In dem Antrag, der das Familienlastenausgleichs- und das Kinderbetreuungsgeldgesetz ändert, werden für Kinder von legal in Österreich aufhältigen Ausländern Familienbeihilfe und Kindergeld ab Geburt gewährt. Bisher konnten diese Leistungen erst dann bezogen werden, wenn die Eltern für das Baby eine Aufenthaltskarte vorlegen konnten. Da dies nur über die Botschaften oder durch Fahrt ins Herkunftsland möglich war, ergaben sich teils monatelange Verzögerungen, während derer die Betroffenen um die Familienleistungen umfielen.
Wie es in der Begründung des Antrags heißt, habe die bisherige Gesetzeslage dazu geführt, dass "bei strikter Wortinterpretation" (und die wurde vom Sozialministerium angewandt) eine rückwirkende Auszahlung nicht erfolgen konnte. Dies wird nun geändert.
Die Auszahlungen werden mit Gewährung des Aufenthaltstitels bzw. mit der Asylzuerkennung getätigt, rückwirkend maximal bis zur Geburt. Ist das Kind (auch Pflege- oder Adoptivkinder werden berücksichtigt, Anm.) im Ausland geboren, wird die Leistung erst ab jenem Zeitpunkt gewährt, ab dem das Kind den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in Österreich hat.
Mittels einer Übergangsregelung soll sichergestellt werden, dass jene Personen, die seit Etablierung des Haubner-Erlasses um die Leistungen umgefallen sind, nicht benachteiligt werden. Gemäß ÖVP-Vorschlag sind sechs Monate Zeit, um einen neuen Antrag zu stellen, der in der Folge den bereits ausgestellten negativen Bescheid korrigieren würde. Die Leistung würde also doch noch ausgeschüttet.
Überdies wird es für in Österreich lebende Ausländer künftig schneller gehen, die Leistungen zu beziehen. Denn mit einer Verordnung des Innenministeriums wird klar gestellt, dass für den Erhalt des Aufenthaltstitels für das Neugeborene kein Passeintrag mehr notwendig ist sondern nur noch eine Bestätigung der Aufenthaltsberechtigung des Elternteils und die Geburtsurkunde. Damit sollte sich - unabhängig von der rückwirkenden Auszahlung - keine allzu lange Wartezeit mehr für das Kindergeld ergeben.
SPÖ-Cap: Gemeinsamer Antrag mit ÖVP
Die SPÖ hat angekündigt, dem VP-Vorschlag zur Beseitigung des so genannten Haubner-Erlasses näher zu treten. Der geschäftsführende Klubchef Josef Cap erklärte in einer Aussendung, es werde einen gemeinsamen Antrag mit der Volkspartei geben. Durch diesen werde "dem unmenschlichen Haubner-Erlass die Grundlage entzogen". Er hoffe auf eine breite Zustimmung im Nationalrat zur "selbstverständlichen Reparatur der bisherigen Gesetzeslücke".
Der geschäftsführende Klubobmann der ÖVP, Wilhelm Molterer, hatte schon davor in einer Aussendung gemeint, dass durch die Gesetzesinitiative und die geplante Verordnung der Innenministerin die wochenlange Diskussion sehr rasch und im Interesse der Betroffenen positiv abgeschlossen werden könne. Der Antrag solle noch diese Woche im Sozialausschuss und im Nationalrat beschlossen werden.
Nein zur Gleichstellung der ausländischen Kinder sagt die FPÖ. Der EU-Abgeordnete Andreas Mölzer argumentierte, dass der Aspekt einer geburtenfördernden Politik im Vordergrund stehen müsse. Sozialleistungen dürfe es nur noch für eigene Staatsbürger geben: "Es geht nicht um die Diskriminierung von Ausländern, sondern um den Schutz und die Erhaltung der historisch gewachsenen Völker Europas", so Mölzer.
(apa/red)
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