Suspendierung von Beamten im Fall Bakary J. aufgehoben: Schon bald wieder im Dienst!
- Für Prügel nur Geldstrafe von Disziplinarkommission
- Kritik von amnesty: Selbstreinigung funktioniert nicht

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Jene vier WEGA-Beamten, die Ende August dieses Jahres wegen schwerer Misshandlung des Schubhäftlings Bakary J. im April in einer Lagerhalle in Wien-Leopoldstadt zu mehrmonatigen bedingten Haftstrafen rechtskräftig verurteilt worden sind, dürfen wieder Polizeidienst verrichten, allerdings nur Innendienst. Sie erhielten von der Disziplinarkommission der Wiener Polizei Geldstrafen. Ihre Suspendierung wurde aufgehoben. Der Entscheid ist aber noch nicht rechtkräftig, da sowohl der Disziplinaranwalt auf Anweisung des Innenministeriums als auch die Verteidigung der Beamten berufen haben. Das teilten die Wiener Polizei sowie ein Sprecher des Innenministeriums mit. Jetzt geht das Verfahren an die Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt.
Für die Beamten, die Bakary J. verprügelt und schwer verletzt hatten, hatte es in dem Gerichtsprozess in drei Fällen jeweils acht Monate bedingter Haftstrafe gesetzt, für den vierten Polizisten sechs Monate bedingt. Das Opfer erhielt weiters 3.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Urteil wurde von österreichischen Menschenrechtsaktivisten - so zum Beispiel von amnesty international (ai) - heftig kritisiert. In der Folge kam es zu dem Disziplinarverfahren gegen die Beamten, in dem am Freitag der erste Entscheid getroffen wurde.
Drei der Beamten bekamen eine Geldstrafe zu je fünf Monatsbezügen, der vierte eine in der Höhe von einem Monatsbezug. "Gleichzeitig erfolgte die Aufhebung der Suspendierung. Da der Disziplinaranwalt, der im Rahmen des Verfahrens für Entlassungen der Beamten plädiert hatte, nun gegen das Erkenntnis berufen hat, muss die Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt entscheiden. Die Beamten werden auf Grund der aufgehobenen Suspendierung durch das Landespolizeikommando Wien ab sofort im Innendienst und ohne Kontakt mit Parteien verwendet", hieß es in einer Aussendung der Wiener Polizei.
Generalmajor Karl Mahrer, Landespolizeikommandant-Stellvertreter für Wien, ergänzte dazu gegenüber der APA: "Für uns sind die Vorfälle nicht zu tolerieren. Wir wollen nicht, dass die Beamten dienstlich in Kontakt mit Bürgern kommen. Das ist auf Grund der Schwere der Ereignisse nicht zu verantworten. Deshalb werden die Beamten in den Innendienst versetzt."
Gegen den Entscheid gibt es insgesamt zwei Berufungen. Michael Kloibmüller vom Innenministerium: "Der Disziplinaranwalt hat auf Anweisung des Innenministeriums berufen. Dasselbe hat aber auch die Verteidigung der Beamten getan. Die Entscheidung ist noch nicht zugestellt. Danach aber geht das Verfahren an die mit drei Juristen besetzte Disziplinaroberkommission am Bundeskanzleramt. Mit einer Entscheidung ist in etwa binnen zwei Monaten zu rechnen." In dritter Instanz könnte dann auch noch der Verwaltungsgerichtshof angerufen werden.
Scharfe Kritik von "amnesty" an Disziplinarkommission
Die Menschenrechtsgruppe amnesty international (ai) hat das Vorgehen einer Disziplinarkommission kritisiert. "Es ist erkennbar, dass diese Art von Selbstreinigung nicht funktioniert", sagte der Generalsekretär von ai Österreich, Heinz Patzelt, gegenüber der APA. Patzelt kritisierte, dass in der Disziplinarkommission "zwei Kollegen und ein Gewerkschaftsmitglied" über den "Umgang mit menschenrechtskonformer Arbeit" zu urteilen hatten. Als "positiv" wertete der ai-Generalsekretär, dass das zuständige Ministerium die Beamten in den Innendienst versetzt habe, "damit diese vier Polizisten nicht mehr mit Menschen in Kontakt kommen." Vom Gesetzgeber erwarte sich "ai" nun, dass er nun eine bessere und wirksamere Regelung im Beamtendienstrecht finde, meinte Patzelt.
Die Wiener Exekutive äußerte sich in ihrer Aussendung distanziert: "Die Wiener Polizei hat das Erkenntnis der unabhängigen Disziplinarkommission zur Kenntnis zu nehmen, jedoch unmittelbar nach dem Bekanntwerden des damaligen Vorfalles mehrfach betont, dass solche Übergriffe nicht geduldet werden." Die Entscheidung zur Versetzung der Beamten in den Innendienst nach der Aufhebung der Suspendierung sei "zur Sicherstellung des Vertrauens der Bevölkerung getroffen" worden und bedeute auch eine "Schutzmaßnahme für tausende Beamte anzusehen, die unter schwierigsten Bedingungen rund um die Uhr und unbeanstandet für die Sicherheit der Bevölkerung arbeiten."
(apa/red)
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