Nach Beschimpfung einer Ex-Mitarbeiterin: EU-Abgeordneter Martin wurde verurteilt
- Darf Frau nicht als 'EU-Sozialschmarotzer' bezeichnen
- Martin beendete Arbeitsverhältnis mit Klägerin 2004
·EU fordert 260.000 von H.P. Martin zurück
Parlamentarier: "Man will mich mundtot machen!"
Der österreichische EU-Abgeordnete Hans Peter Martin ist vom Wiener Handelsgericht nach einer öffentlichen Beschimpfung einer Ex-Mitarbeiterin verurteilt worden. Richterin Maria Charlotte Mautner-Markhof leistete mit Urteil vom 4. Dezember, das jetzt den Streitparteien zugestellt wurde, einer Unterlassungsklage der ehemaligen parlamentarischen Mitarbeiterin Martins Folge und verpflichtete diesen unter anderem dazu, die Frau nicht mehr als "EU-Sozialschmarotzer" zu bezeichnen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Martin hatte das Arbeitsverhältnis mit der Frau im Frühjahr 2004 beendet. In weiterer Folge unterstellte er dieser auf seiner Homepage nicht nur Schmarotzertum. Er bescheinigte ihr darüber hinaus, "ergebnisschwache Arbeit" zu liefern und während eines mehrwöchigen Krankenstands "allenthalben aktiv" gewesen zu sein.
Auch für diese Bemerkungen wurde er verurteilt und zur Übernahme der anteiligen Verfahrenskosten von 2.164 Euro verpflichtet. Das Gericht erachtete die Behauptungen als ehrenrührig und kreditschädigend, Martin habe eine "pauschale Herabwürdigung" seiner früheren Mitarbeiterin vorgenommen. (apa/red)
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