Dümmster Bankräuber des Jahres: Ex-Polizist vergaß vor Überfall Bankomatkarte
- Als er Verlust melden wollte, klickten Handschellen
- Wiener Straflandesgericht verurteilte ihn zu 4 Jahren
Der vermutlich dümmste Bankräuber des Jahres ist im Wiener Straflandesgericht rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der Ex-Polizist hatte am 15. September 2006 beim Überfall auf eine Filiale der Bank Austria-Creditanstalt im zweiten Wiener Gemeindebezirk seine Bankomat-Karte liegen gelassen, nachdem er vor dem Raub noch schnell seinen Kontostand abgefragt hatte.
Nach gelungener Flucht marschierte er mit den erbeuteten 14.260 Euro schnurstracks in seine Hausbank, wo er umgehend sein Minus ausgleichen wollte. Er zahlte aber nicht nur einen Teil der Beute auf sein Konto ein, er meldete auch den Verlust der Bankomatkarte.
Als die Angestellte seine Daten in den Computer eingab, staunte sie nicht schlecht: Ihre unmittelbar vorher überfallene Kollegin hatte die liegen gebliebene Karte bereits entdeckt, diese dem Täter zugeordnet und den Besitzer im elektronischen Warnsystem als Bankräuber "geoutet". Die Angestellte verwickelte den 32-Jährigen in ein Gespräch und sorgte für das Erscheinen der Polizei. Der verdutzte Räuber wurde in der Filiale festgenommen.
"Die Vorgehensweise ist befremdlich. Es spricht einiges dafür, dass er ziemlich neben sich gestanden ist", fand der Verteidiger freundliche Worte für das "patscherte" Vorgehen seines Mandanten. Der Polizist war 2003 aus Serbien nach Wien gekommen, um hier Urlaub zu machen. Er lernte eine Frau kennen, heiratete diese wenige Monate später und blieb in Österreich, wo er als Maurer arbeitete. Als seine Ehefrau einen anderen Mann kennen lernte, verlor der 32-Jährige den Boden unter den Füßen.
Am Abend vor dem Bankraub verspielte er sein gesamtes Bargeld. "700 Euro in 30 Minuten", vertraute er den Geschworenen an. Wenn schon ohne Frau, so wollte er wenigstens nicht ohne Geld da stehen. Das Gericht bescheinigte ihm eine "dilettantische Vorgangsweise", was dem bisher Unbescholtenen als Milderungsgrund zugebilligt wurde.
(apa)
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