Montag, 11. Dezember 2006

Wegen Veröffentlichung eines Konzepts: ORF-Chefin Lindner klagt 'Standard'-Redakteur

  • Anwältin: "Offenbar persönliche Verfolgung"
  • Medienjournalisten wehren sich: "Zensurversuch"

ORF-Chefin Lindner hat gegen Harald Fidler, Medienredakteur der Tageszeitung "Der Standard", sowie die Online- Firma des "Standard" Klage eingebracht. Grund dafür ist die Veröffentlichung des Bewerbungskonzeptes Lindners vor der ORF-Wahl im vergangenen Sommer. Fidler hatte Lindners Strategiekonzept - neben dem der übrigen Bewerber - auf der "Standard"-Homepage im Volltext bereitgestellt.

Linder, die bei der Generaldirektorenwahl unterlegen war und zum Jahreswechsel für Alexander Wrabetz Platz machen muss, klagte wegen Verletzung ihrer Urheberrechte. Es handle sich bei der Bewerbung um ein urheberrechtlich geschütztes Sprachwerk. Die Verwertung dieses Werks der Literatur sei gesetzwidrig erfolgt, so die Argumentation der Lindner-Rechtsvertreter.

Das Landesgericht für Strafsachen in Wien hat inzwischen die Voruntersuchung gegen Fidler eingeleitet. Im Falle einer Verurteilung könnte Fidler mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder mit einer entsprechenden Geldstrafe bedacht werden. Fidler zeichnete sich in den vergangenen Jahren immer wieder durch kritische ORF-Berichte und kritische mediale Begleitung der Amtsperiode Lindners aus. ORF-Kenner vermuten eine "Retourkutsche" der Generaldirektorin.

Unbehagen über die Vorgangsweise der ORF-Generaldirektorin äußerte denn auch "Standard"-Anwältin Windhager. Vor allem der Umstand, dass Lindner gegen Fidler nicht bloß zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich vorgeht, sorgt bei Windhager für Befremden. "Es ist in der Rechtsprechung völlig unbestritten, dass strafrechtliche Folgen bei Urheberrechtsfragen nicht mehr zeitgemäß sind." Laut Windhager sei es "besonders problematisch jemanden persönlich zu verfolgen". Hier entstehe eine "Zensurwirkung".

Anders sieht dies Rainer Fischer-See, Leiter der ORF-Rechtsabteilung. Eine "Zensurwirkung" kann er nicht erkennen. Eine Bewerbung um den Posten des ORF-Generaldirektors sei "sicher nicht für die Öffentlichkeit bestimmt", sondern für die Entscheidungsträger, also den Stiftungsrat.

Medienjournalisten wehren sich gegen Lindner-Klage
Der Verein Medienjournalismus Österreich (MÖ) hat das rechtliche Vorgehen von ORF-Generaldirektorin Monika Lindner gegen den Medienredakteur Harald Fidler zurückgewiesen und Kritik an der demnächst scheidenden ORF-Chefin geübt. Lindner trage mit der strafrechtlichen Verfolgung eines kritischen Journalisten "zur Aushöhlung der Meinungs- und Pressefreiheit" bei. In anderen Ländern würde Lindners Vorstoß vermutlich "in die Nähe des Zensurversuchs" gerückt, in jedem Fall zeuge es aber von einem "fragwürdigen Demokratieverständnis", hieß es in einer Aussendung.

Mit "Verwunderung" nehmen die heimischen Medienjournalisten zur Kenntnis, "dass die oberste Repräsentantin des öffentlich-rechtlichen ORF, der als Stiftung der Allgemeinheit gehört, offenbar ein Problem damit hat, wenn im Zusammenhang mit wesentlichen strategischen Weichenstellungen für den ORF Öffentlichkeit geschaffen wird". Es sei befremdend, wenn die Chefin des ORF, der laut Gesetz und Statut zu unabhängigem und objektivem Journalismus verpflichtet ist, selbst versucht, unabhängigen, objektiven und kritischen Journalismus mit rechtlichen Mitteln unter Druck zu setzen. In Summe könne man Lindners Agieren als unprofessionelles Verhalten oder als Fortsetzung der Kommunikationsverweigerung der ORF-Spitze gegenüber Medienjournalisten sehen, hieß es.

Die Medienjournalisten appellieren an den ORF-Stiftungsrat, in dieser Frage klar Position zu beziehen, da Lindners Klage möglicherweise auch dem Ansehen des ORF als kritisches Medium abträglich sei. Interessant sei in diesem Zusammenhang auch die Frage, ob für Lindners rechtliche Aktivitäten womöglich Ressourcen des ORF beziehungsweise Gebührengelder verwendet wurden.

(APA/red)

11.12.2006 14:41