'Vorstufe' zu anderen Delikten: Gerichte in Oberösterreich verurteilten zwei 'Stalker'
- 19-Jähriger bekam sieben Monate, davon 6 bedingt
- Polizist kam mit Geldstrafe und Diversion davon
Das Anti-Stalking-Gesetz, das seit Anfang Juli in Kraft ist, beschäftigt zunehmend auch die Richter in Oberösterreich. Nun standen in Wels mehrere Angeklagte wegen "beharrlicher Verfolgung" vor Gericht. Eine Richterin wies in ihrer Urteilsbegründung darauf hin, dass Stalking-Fälle rechtzeitig angezeigt werden sollten, denn meist handle es sich um eine "Vorstufe" zu anderen Delikten, wie der vorliegende Fall zeige.
Der Angeklagte, ein 19-jähriger Bursch, habe seiner Ex-Freundin zunächst nachgestellt und sie per Telefon ständig belästigt, so die Anklage. Dann sei die Situation aber eskaliert. Im Oktober habe er der 17-Jährigen ein Messer an den Hals gesetzt und gedroht, ihr etwas anzutun, wenn sie nicht mit ihm rede. Zwei Wochen nach dem Vorfall kam es nach einem Streit zwischen den beiden zu Handgreiflichkeiten, die Frau stürzte auf einen Steintisch und verletzte sich.
Erst nach diesem Vorfall erstattete das Opfer Anzeige, der Bursch wurde festgenommen. Selbst hinter Gittern schrieb er noch Briefe an seine Ex-Freundin. Beim Prozess gab er alle Anklagepunkte zu und zeigte sich reuig. Er habe mit dem Mädchen lediglich weiter befreundet bleiben wollen. Die 17-Jährige sagte, sie habe sich nicht mehr getraut, allein fortzugehen, und befinde sich in psychotherapeutischer Behandlung.
Das Urteil lautete schließlich sieben Monate, sechs davon bedingt. Da der Bursch bereits seit mehreren Wochen in Untersuchungshaft saß, konnte er den Gerichtssaal frei verlassen. Er wolle Weihnachten bei seinen Eltern verbringen und seine Ex-Freundin künftig in Ruhe lassen, versprach er. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Polizeibeamter zu Geldstrafe verurteilt
Glimpflicher kam ein 53-jähriger Polizeibeamter davon. Der Mann schilderte, wie er sich nach dem Tod seiner Frau in eine jüngere Verkäuferin verliebt hatte. Er wartete vor ihrem Haus und vor ihrer Arbeitsstelle auf sie, bombardierte sie mit Anrufen und SMS. Als die Sache bekannt wurde, bekam er eine Ermahnung von seinem Dienststellenleiter, die jedoch keine Wirkung zeigte.
"Ich habe nicht aus meiner Haut können", gab sich der dreifache Vater beim Prozess reuig, er schäme sich für das, was er getan habe. Das Opfer zog die Anzeige wegen der telefonischen Belästigung zurück und ermöglichte so, dass der Mann lediglich eine Geldbuße von 2.400 Euro im Rahmen einer Diversion zahlen muss. "Ich will nur meine Ruhe haben", sagte die Frau im Gerichtssaal.
(APA/red)
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