Vorstrafen in ganz Europa bekannt: Neue Datenbank zur Gleichbehandlung von Tätern
- EU-Justizminister: Straftat wiegt überall gleich viel
Bisherige Vorstrafen von EU-Bürgern werden künftig in jedem Mitgliedsland der Europäischen Union bei neuen Gerichtsverfahren berücksichtigt. Auf eine entsprechenden Rahmenbeschluss einigten sich die EU-Justizminister.
Die finnische Justizministerin Leena Luhtanen sprach von einem "wichtigen Schritt", der eine Gleichbehandlung von Straftätern in der gesamten EU sicher stellen soll. "Dieser Rahmenbeschluss bringt einen echten Mehrwert, denn bisher berücksichtigen die Gerichte in den Mitgliedstaaten üblicherweise keine vom Ausland überlieferten Entscheidungen."
Die Einstufung nach Vorstrafe in einem anderen EU-Staat erfolgt nach den unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen der EU-Staaten. Grundsätzlich soll eine Straftat im EU-Ausland genauso schwer wiegen wie im Land, in dem ein neues Gerichtsverfahren stattfindet.
Damit die Gerichte in anderen EU-Staaten von den Vorstrafen erfahren, wird eine EU-weite elektronische Datenbank aufgebaut. Die Beratungen dafür sollen in der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im nächsten Halbjahr fortgesetzt werden. "Die gemeinsame Vereinbarung, die wir erzielt haben bilden eine Grundlage, um im positiven Geist einen weiteren Rahmenbeschluss über den Austausch von Strafregistern vorzubereiten", sagte Luhtanen.
(apa/red)
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