Montag, 4. Dezember 2006

EU-Agentur für Grundrechte kommt nach Wien: Klassischen Kompromiss vereinbart

  • Keine Polit-Waffe: Mitgliedstaaten haben Kontrolle
  • Ersetzt ab 2007 die Rassismus-Beobachtungsstelle

Die EU-Justizminister haben das Mandat für die künftige EU-Grundrechtsagentur mit Sitz in Wien beschlossen. Wie es in Ratskreisen in Brüssel hieß, muss der niederländische Senat noch seine Zustimmung geben. Dann kann die Agentur wie geplant mit 1. Jänner 2007 ihre Tätigkeit aufnehmen.

Die Streitfrage, ob die Agentur auch eine Kompetenz zur Prüfung der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit der EU-Staaten erhält, soll mit einem klassischen EU-Kompromiss gelöst werden. Demnach kann die Agentur auf Wunsch der Mitgliedstaaten und der Institutionen auch in diesem Bereich tätig werden, aber eben nur beratend und unter Zustimmung der betroffenen Länder. Damit werde verhindert, dass die Agentur "als politische Waffe" eingesetzt wird, sagte ein Diplomat.

Rechtsverbindlich könnte das Mandat allenfalls nach Prüfung in drei Jahren erweitert werden. Vor allem Großbritannien hatte sich gegen eine Ausweitung der Kompetenzen der neuen EU-Agentur auf die Polizei-Zusammenarbeit gestemmt. Obwohl die Agentur nach dem Mandat unabhängig sein wird, wird ihr Mehrjahresprogramm auch von den Regierungen beschlossen.

Prügelnde Polizisten bei Demonstrationen werden die EU-Grundrechtsagentur damit eben so wenig beschäftigen wie spezifische Berichte über die Menschenrechtslage in den einzelnen EU-Staaten. Hingegen soll die neue EU-Stelle Richtlinienvorschläge durchleuchten und die EU-Staaten und die Institutionen der Gemeinschaft bei der Umsetzung von EU-Gesetzen beraten. In Bereichen, in denen die EU eine starke Zuständigkeit hat wie beim Asylrecht, Visafragen oder der Freizügigkeit von Arbeitnehmern, wird der Grundrechtsagentur eine wichtige Rolle eingeräumt. Auch die Jahresberichte zum Rassismus in der EU sollen bestehen bleiben.

Zuständig ist die EU-Grundrechtsagentur in erster Linie für die bald 27 EU-Staaten. Die EU-Bewerberländer Türkei, Kroatien und Mazedonien können auf eigenen Wunsch eingebunden werden, ebenso Serbien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina und Albanien, sobald diese Länder über Assoziierungsabkommen mit der Union verfügen.

Über die geographische Zuständigkeit hatte es lange einen Machtkampf mit dem Europarat und dessen Präsidenten der parlamentarischen Versammlung, dem niederländischen Abgeordneten Rene van der Linden, gegeben. Der Europarat soll nun eng in die Planung eingebunden werden und auch im Aufsichtsrat vertreten sein. Die Straßburger Organisation soll aber weiter die zentrale Stelle zur Überwachung der Menschenrechtskonvention in ganz Europa sein.

Die Agentur mit Sitz in Wien wird ab dem 1. Jänner 2007 ihre Tätigkeit aufnehmen und dabei schrittweise die Rassismus-Beobachtungsstelle ersetzen. In einer Übergangsphase soll auch die EUMC-Direktorin Beate Winkler noch für einige Monate im Amt bleiben. Das Personal soll von derzeit rund 30 Personen auf 100 aufgestockt werden. Im EU-Haushalt bis 2013 sind für die Agentur 150 Millionen Euro vorgesehen.

(apa/red)

4.12.2006 13:29