Streit um "Haubner-Erlass": Öllinger hält Beschneidung der Beihilfen für "bösartig"
- Grüner fordert Wiedereinführung der alten Regelung
- Familien fallen um die rückwirkende Auszahlung um
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Den Grünen reicht die angekündigte Gesetzesänderung zur Korrektur des "Haubner-Erlasses" über Kindergeld und Familienbeihilfe für Ausländer nicht aus. Grünen-Sozialsprecher Karl Öllinger fordert die sofortige Wiedereinführung der rückwirkenden Auszahlung der Sozialleistungen per Erlass. Damit soll verhindert werden, dass die Betroffenen nach der Gesetzeskorrektur in der kommenden Woche monatelang auf ihr Geld warten müssen. Öllinger bezeichnet Haubners Vorgehensweise als "bösartig". Außerdem verlangt er eine "generöse" Regelung, die auch Asylwerber berücksichtigt.
Die Korrektur des Kindergeldgesetzes soll im Nationalrat beschlossen werden. Öllinger befürchtet aber, dass die Novelle vor Weihnachten nicht mehr durch den Bundesrat gehen könnte. Damit "wird sie erst im Februar frühestens in Kraft treten", so der Grün-Politiker - und die Betroffenen müssten wieder auf ihr Geld warten. Er fordert Haubner auf, die ursprünglichen Erlässe zu Familienbeihilfe und Kindergeld nun wieder in Kraft zu setzen. Darin war die rückwirkende Auszahlung der Sozialleistungen an Ausländer ab der Geburt des Kindes geregelt.
Hintergrund: Seit 2006 werden Kindergeld und Familienbeihilfe an Ausländer nur bezahlt, wenn Eltern und Kind über einen Niederlassungsnachweis ("NAG-Karte") verfügen. Dessen Ausstellung kann bei Neugeborenen allerdings Monate lang dauern. Bis August wurden die Sozialleistungen daher mit Ausstellung der NAG-Karte rückwirkend ab der Geburt ausbezahlt. Seit August ist jedoch ein Erlass von Sozialministerin Ursula Haubner (B) in Kraft, der die rückwirkende Auszahlung untersagt, womit Ausländer-Familien in der Wartezeit auf den Aufenthaltstitel ihres Kindes um die Sozialleistungen umfallen.
Die Argumentation Haubners, dass es sich bei dem ursprünglichen Erlass lediglich um eine Übergangsregelung gehandelt habe, der nicht dem Gesetz entspricht, kann Öllinger nicht nachvollziehen. "Das ist überhaupt nicht als Übergangsvariante konzipiert und ich nehme nicht an, dass das Ministerium gesetzwidrige Erlässe herausgibt", so der Grüne. Vielmehr sei die Rückwirkung im neuen Erlass einfach gestrichen worden. Haubner habe sich "willkürlich auf die bewusst restriktivste Variante" versteift. Die Vorgangsweise sei "nur mehr bösartig".
Skeptisch ist Öllinger was die von SPÖ und ÖVP angekündigte Korrektur des Kindergeldgesetzes angeht, die den Haubner-Erlass nun kippen soll. Dass rot und schwarz ein "generöses" Gesetz beschließen werden, ist für ihn unwahrscheinlich. Die Grünen fordern nämlich, dass Kindergeld und Familienbeihilfe künftig nicht nur an in Österreich niedergelassene Ausländer und an Flüchtlinge ausgezahlt wird, sondern auch an Asylwerber (deren Anspruch wurde 2005 gestrichen) und an so genannte "subsidiär Schutzberechtigte" (also abgelehnte Asylwerber, die aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden können). (apa/red)
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